Honorar ohne Gegenleistung?
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kölner Ex-Bürgermeister und Ex-Sparkassenchef
Die Sparkasse hat inzwischen ihre Vertragsunterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Ersten Ermittlungsergebnissen zufolge gebe es Zweifel, dass Müller für sein Honorar eine entsprechende Gegenleistung geliefert habe, hieß es von der Justizbehörde. Auch müsse eine eventuelle Verjährung der Vorwürfe geprüft werden.
Wegen der Affäre war Müller von allen politischen Ämtern zurückgetreten. Bis dahin war er unter anderem ehrenamtlicher erster Stellvertreter von Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) gewesen.
In der gleichen Angelegenheit ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft weiter gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Bietmann. Der Rechtsanwalt musste auf Druck der Parteispitze seine erneute Bundestagskandidatur aufgeben, nachdem bekanntgeworden war, dass er einen mit 900.000 Euro dotierten Beratervertrag mit der Sparkasse Köln-Bonn gehabt hat.
Nach der vorläufigen Einschätzung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers hat Bietmann für dieses Honorar keine nachweisbare Gegenleistung geboten. Bietmann bestreitet diesen Vorwurf vehement und beteuert, dem Honorar angemessene anwaltliche Dienste geleistet zu haben.
Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den langjährigen früheren Kölner Sparkassen-Chefs Gustav Adolf Schröder. Er gilt als Drahtzieher der umstrittenen Beraterverträge.
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Am 09. Feb. 2009 unter:
justizStichworte:
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