Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts
Krankenkassenbeiträge sollen steuerlich stärker abgesetzt werden können
Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.
Die Verfassungsrichter hatten den Gesetzgeber beauftragt, bis Ende 2009 eine Neuregelung zu finden. Die FDP monierte, dass künftig Beiträge zur Arbeitslosen- Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Unfallversicherung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden könnten.
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Am 19. Mär. 2009 unter:
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