Gegen die Fahrtrichtung
Staatsanwaltschaft klagt Althaus wegen fahrlässiger Tötung an
Althaus erlitt bei dem Skiunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in der Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.
Wie der Sprecher weiter mitteilte, habe Althaus eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er "nachvollziehbar" erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben und keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können. Er nehme jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernehme die Verantwortung für den Tod der 41-Jährigen.
Einer Gerichtssprecherin zufolge steht noch kein Verhandlungstermin fest. Diesen werde der zuständige Verhandlungsrichter in den kommenden Wochen festsetzen.
Das österreichische Strafrecht sieht für fahrlässige Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu drei Jahren vor.
Ein Sprecher der CDU Thüringen wollte die Anklageerhebung nicht kommentieren.
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Am 02. Mär. 2009 unter:
justizStichworte:
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