"Grundsatz der Wehrgerechtigkeit"
Bundesverfassungsgericht muss über Einberufung zur Bundeswehr entscheiden
Bereits seit Jahren betonen die Kölner Richter, dass sie die derzeitige Einberufungspraxis für nicht verfassungsgemäß halten, da sie gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstoße.
Nach der aktuellen Einberufungspraxis sind größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vorneherein von einer Einberufung ausgenommen. Dies betrifft Verheiratete, über 23-Jährige und Wehrpflichtige, die mit dem früher geltenden eingeschränkten Tauglichkeitsgrad T 3 gemustert worden sind.
Nach Auffassung der Kölner Richter kann deswegen nicht mehr die Rede davon sein, dass die Wehrpflicht allgemein greife, also normalerweise jeden jungen Mann treffe. Aktuell würden nur noch deutlich weniger als die Hälfte der für eine Einberufung in Frage kommenden jungen Männer zum Wehrdienst herangezogen, hieß es.
(AZ: 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08).
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Am 25. Mär. 2009 unter:
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