Keine Laufzeitverlängerung für Biblis A und Brunsbüttel
Bundesverwaltungsgericht beschert der Atomindustrie eine schwere Niederlage
"Es ist ein schmaler Grad zwischen Sieg und Unterliegen", sagte der Vorsitzende Wolfgang Sailer. Das Gericht sei der Ansicht, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur an die sieben in einer Verordnung festgelegten Kernkraftwerke übertragen werden dürfen. Biblis A und Brunsbüttel seien nicht darunter. "Diese Regelung ist nach Ansicht des Senats abschließend", erklärte er. Nichts deute darauf hin, dass die Verordnung ungeregelte Fragen offen lasse.
Im Atomausstiegsgesetz vom 22. April 2002 sind den Kernkraftwerken in Abhängigkeit vom jeweiligen Beginn ihres Leistungsbetriebs sogenannte Reststrommengen zugeteilt worden. Dabei wurde eine Regellaufzeit von etwa 32 bis 35 Jahren zugrunde gelegt. Die einem Kernkraftwerk zugeteilte Reststrommenge kann unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Anlagen übertragen werden.
Für das ehemaligen Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz gilt eine Sonderregelung. Die Anlage war nach knapp zwei Jahren im Probe- und gerade einmal 100 Tagen im Regelbetrieb bereits im September 1988 per Gerichtsentscheidung wegen unzureichender Erdbebensicherheit abgeschaltet worden und wird seit dem Sommer 2004 zurückgebaut. Dennoch war auf Druck von RWE auch Mülheim-Kährlich im Atomausstiegsgesetz eine Reststrommenge zugeteilt worden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die spezielle Vorschrift, die die Übertragung der Reststrommenge von Mülheim-Kärlich auf andere Kernkraftwerke regelt. RWE und Vattenfall waren der Auffassung, dass die Reststrommenge von Mülheim-Kärlich auch auf die beiden älteren Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel übertragen werden kann - vorausgesetzt, das Bundesumweltministerium stimmt dem im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskanzleramt zu. Allerdings wurde eben diese Genehmigung vom Bundesumweltministerium verweigert.
Nach der Urteilsverkündung sagte Hartmut Lauer, der Leiter des Kernkraftwerkes Biblis, dass vor Gericht weiter um die Zukunft des Blocks A der Anlage gekämpft werde. "Wir sind sehr enttäuscht, dass das Gericht nicht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist." Die RWE Power AG als Betreiberin habe unabhängig von dem Leipziger Urteil die Übertragung von Strommengen des Kernkraftwerks Emsland auf Biblis A beantragt. Das Verfahren sei am Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Der Vattenfall-Konzern, der das Kraftwerk Brunsbüttel betreibt, teilte mit, dass die Anlage nun noch eine Laufzeit von etwa zwei Jahren habe. Allerdings gebe es auch einen zweiten Antrag auf Übertragung von Reststrommengen des Kernkraftwerk Krümmel auf Brunsbüttel, zu dem die Entscheidung des Bundesumweltministeriums noch ausstehe.
Freude über das Urteil herrschte dagegen erwartungsgemäß beim Bundesumweltministerium, das sich mit seiner Rechtsauffassung gegen das Bundeskanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium durchgesetzt hat. Gerrit Niehaus von der Bundesaufsicht für Atomkraftwerke in dem Ministerium sagte, er habe nach den Urteilen der Vorinstanzen in diesem Fall mit einer solchen Entscheidung gerechnet.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung von Strommengen zwischen verschiedenen Kernkraftwerken begrüßt. Das Gericht habe die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätigt und schaffe Rechtssicherheit für den weiteren Vollzug des Atomausstiegsgesetzes, erklärte Gabriel am Donnerstagabend in Berlin.
Der Minister appellierte an die Kraftwerksbetreiber, seinen Vorschlag aufzugreifen und die ältesten Atommeiler abzuschalten. Das Atomgesetz biete die Möglichkeit, zustimmungsfrei Strommengen von älteren auf jüngere Atomkraftwerke zu übertragen.
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Am 26. Mär. 2009 unter:
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