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Bundestag stärkt Verbraucherrechte bei unlauterer Telefonwerbung

Widerruf innerhalb von einem Monat

Der Gesetzesentwurf zum Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung enthält als wichtigste Neuerung eine Widerrufsmöglichkeit für telefonisch abgeschlossene Verträge. Sie gilt vor allem für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotto-Verträge. Hier wird unerlaubte Telefonwerbung besonders häufig genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.

Die Frist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles in der Regel einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Bei langfristigen Verträgen - etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft - benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will.

Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50.000 Euro drohen. Außerdem wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Wer zur Verschleierung der Identität bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen.