Anordnung der Stadt Göttingen

Mann wegen Bettelns "Hartz-IV" gekürzt

27. Mär. 2009

In Niedersachsen sorgt eine Anordnung der Stadt Göttingen für Empörung, einem Mann wegen Bettelns die Sozialhilfe zu kürzen. Das Landesozialministerium als Aufsichtsbehörde äußerte am Freitag (27. März) Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und forderte von der Stadt einen Bericht an. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Göttingen nannte die Maßnahme demütigend und will den Fall rechtlich prüfen.

Ein Mitarbeiter des Sozialamts in Göttingen hatte beobachtet, wie ein Mann beim Betteln 7,40 Euro eingenommen hatte. Daraufhin rechnete die Behörde das Einkommen aus Almosen auf 120 Euro im Monat hoch und teilte dem Mann in einem Schreiben mit, dass seine Sozialhilfe um diesen Betrag gekürzt werde. Anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sozialhilfeempfänger keine Freibeträge.

Ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover sagte, die Maßnahme des Sozialamts sei "völlig überzogen". Man dürfe bei der Anrechnung von Almosen nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Die Landesregierung habe kein Interesse daran, "dass der Staat ein paar erbettelte Euro wieder wegnimmt".

"So weit unten waren wir noch nie"

Manfred Grönig vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Göttingen zeigte sich erschüttert und kritisierte, dass das Sozialamt dem Mann unterstelle, dass er durch Betteln ein regelmäßiges Einkommen habe. "So weit unten waren wir noch nie", sagte Grönig. Der Wohlfahrtsverband überprüfe nun, ob die Hochrechnung und die damit verbundene Kürzung rechtens sind.

Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass die Stadt "in zwei bis drei Fällen" Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe. "Wenn wir von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden", sagte er. Mitarbeiter des Sozialamtes würden aber nicht darauf trainiert, Sozialhilfeempfänger aufzuspüren, die ein zusätzliches Einkommen haben. Die Stadt wolle einen Weg finden, wie der Sozialhilfesatz gerecht berechnet werden kann.

Tags: