Hochseeschiffe abhören

Bundestag weitet Befugnisse des BND aus

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll weitergehende Befugnisse zur Bekämpfung von Straftaten im Ausland erhalten. Dies beschloss der Bundestag am Freitag (27. März) mit den Stimmen der großen Koalition. Die Überwachungsmöglichkeiten des BND zur Bekämpfung von internationalem Waffenhandel, Weiterverbreitung von Atomwaffen, Rauschgift- und Menschenhandel sollen demnach grundsätzlich ausgeweitet werden. Die Opposition lehnte das Vorhaben ab.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der BND künftig auch die Möglichkeiten der Handyortung nutzen darf, wenn Deutsche im Ausland entführt werden.

Eingeführt wird außerdem ein neuer Gefahrenbereich "internationale Schleusungen". Der BND erhält damit die Befugnis, im Ausland auch gegen Schleuserkriminalität vorzugehen.

Zur Aufklärung von Waffenschmuggel und Weiterverbreitung von Atomwaffen sollen künftig auch Kommunikationsanschlüsse auf deutschen Hochseeschiffen abgehört werden dürfen. Ferner sollen die Datenverarbeitung und der Datenschutz beim BND verbessert werden.

Das Artikel-10-Gesetz regelt die Befugnisse der deutschen Geheimdienste zu Eingriffen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieses ist durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.

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