IPPNW fordert Verbot des Einsatzes von Phosphorbomben
"Kriegsverbrechen"
Nach Angaben der Organisation hat das Auswärtige Amt in einem Antwortschreiben vom 11. Februar 2009 zugesagt, noch nicht beigetretene Staaten zur Ratifizierung des Protokolls III der Konvention zum Verbot besonders inhumaner Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons) ermuntern zu wollen. Nach Artikel 35 des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen ist es verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
Zwar verstoße der Einsatz von Weißem Phosphor bisher nicht generell gegen die Chemiewaffenkonvention. Die medizinischen Folgen seien aber so inhuman, dass die IPPNW sich für ein Verbot des Einsatzes von Weißem Phosphor in bewaffneten Konflikten ausspricht. Israel und die USA haben dieses Protokoll bisher nicht ratifiziert.
Der Einsatz von Phosphorgranaten verursacht laut IPPNW schwere, schlecht heilende Brandwunden. Selbst kleinste Phosphorpartikel, die auf die Haut gelangen, erzeugten schmerzhafte Verbrennungen zweiten oder dritten Grades. Zum Teil seien die Verletzungen sehr tief, da sich die fettlöslichen Phosphorpartikel bis zum Knochen fressen könnten.
Der palästinensische Arzt Dr. Muneer Deeb, der vom 12. bis 19. Januar 2009 mit einem französischen Ärzteteam in Gaza war, berichtete und dokumentierte laut IPPNW einen Angriff mit Phosphorbomben auf das Al-Quds Hospital im südlichen Teil der Stadt Gaza. Er habe dort auch Verletzungen durch Phosphorbomben behandelt.