Steinmeier fordert Aufgabe der Pläne
Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz nicht in Betrieb nehmen
Der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp begründete das Urteil mit erheblichen Mängeln im Planungsverfahren. Das Verteidigungsministerium habe es versäumt, eine Gesamtabwägung aller Interessen vorzunehmen. Auch die mögliche Lärmbelastung habe das Ministerium nicht ausreichend gewürdigt. So fehle ein lärmmedizinisches Gutachten. Gleiches gelte für mögliche Luftverunreinigungen.
Die Prozessbevollmächtigten der Bombodrom-Gegner begrüßten das Urteil. Anwalt Remo Klinger bezeichnete die Entscheidung als "klar, klug und richtig". Spätestens jetzt sei es an der Zeit, das "törichte Vorhaben" zur militärischen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide aufzugeben.
Auch Steinmeier betonte: "Zum wiederholten Mal hat die Justiz eine klare Entscheidung über die Nutzung des Schießplatzes Kyritz-Ruppiner-Heide getroffen." Das müsse der Schlusspunkt eines Rechtsstreits sein, der schon viel zu lange dauere. Die Menschen in der Heide brauchten Klarheit und verlässliche Perspektiven. Er appelliere an das Verteidigungsministerium, auf eine Fortsetzung des Klagewegs zu verzichten.
Platzeck forderte das Verteidigungsministerium ebenfalls auf, die Pläne für den Luft-Boden-Schießplatz aufzugeben. Die jahrelange Ungewissheit sei den Menschen in der Region nicht mehr zuzumuten. Für den Nordwesten Brandenburgs und den Süden Mecklenburg-Vorpommerns lägen die Zukunftschancen in einem sanften Tourismus. Die Region könne mit einer "unverbrauchten Natur" punkten.
Sellering wertete das Urteil als Erfolg für die Menschen, die sich seit vielen Jahren gegen das Bombodrom engagieren. Die Bundeswehr habe sämtliche Prozesse verloren. Es sei an der Zeit, dass die Bundesregierung umdenke und die Pläne endgültig aufgebe. Ähnlich äußerte sich Sicherheitsexperte der Grünen, Winfried Nachtwei. Plausible Begründungen für eine Inbetriebnahme des Übungsplatzes gebe es längst nicht mehr.
Das Verteidigungsministerium hält dagegen die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen russischen Truppenübungsplatzes weiter für notwendig. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde eine Revision geprüft, sagte Ministerialdirektorin Alice Greyer-Wieninger. Es handele sich um eine rechtlich schwierige Materie. Das OVG-Urteil bedeute eine neue Weichenstellung im Verfahren. Es gehe um die grundsätzliche Frage, ob die "starke Verrechtlichung" von verteidigungspolitischen Belangen dazu führe, "dass wir ganz neue Wege gehen müssen", wenn die Bundeswehr Vorhaben plane.
Bislang beruft sich das Ministerium bei seinen Planungen für Wittstock auf das sogenannte Landbeschaffungsgesetz aus den 1950er Jahren. Danach darf die Bundesregierung ohne weiteres Flächen zur militärischen Nutzung beanspruchen. Die Bundeswehr braucht laut Greyer-Wieninger auch keine Baugenehmigungen für Gebäude einholen.
Die Luftwaffe will den rund 12.000 Hektar großen Luft-Boden-Schießplatz an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern für 1700 Tiefflug-Einsätze pro Jahr nutzen. Dagegen wehren sich seit Jahren Initiativen, Unternehmen und Gemeinden.
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Am 27. Mär. 2009 unter:
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