Parteirechte ruhen
Hessischer SPD-Politiker Walter für zwei Jahre kaltgestellt
Der zuständige SPD-Bezirk Hessen-Süd wollte sich zu dem Urteil im Parteiordnungsverfahren gegen Walter nicht äußern. "Jedenfalls so lange nicht, bis uns die Entscheidung und die Begründung schriftlich vorliegt", sagte ein Sprecher. Walter selbst und sein Anwalt Mathias Metzger waren am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Schiedskommission selbst betrachtet ihr Urteil offenbar als milde Entscheidung. In der Begründung macht die Kommission einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" zufolge klar, dass die Strafe kaum eine praktische Konsequenz haben würde. Walter müsse bei seiner Entscheidung Anfang November bewusst gewesen sein, "dass er sowohl sein Landtagsmandat im Falle von Neuwahlen als auch seine Funktion in der SPD verlieren" werde, heißt es in der Begründung, die der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt.
Die Schiedskommission wies laut FR Walters Behauptung zurück, ein Ordnungsverfahren verletze sein Recht auf freie Mandatsausübung. Die Verfassung schütze "den Abgeordneten ausschließlich bei der Ausübung seines Mandats", nicht jedoch im Umgang mit der Partei. Demokratie lebe von Mehrheitsentscheidungen, hob die Kommission dem Bericht zufolge hervor. "Würde man der Argumentation des Antragsgegners in letzter Konsequenz folgen, wäre ein Abgeordneter aufgrund seines freien Mandats sogar noch nicht einmal an die Gesetze gebunden. Dies kann wohl kaum ernsthaft in Erwägung gezogen werden", heißt es in der Begründung weiter.
CDU-Generalsekretär Peter Beuth kritisierte die Entscheidung der Schiedskommission. Die Aberkennung der Parteirechte sei eine "nicht hinnehmbare Strafaktion der SPD gegen einen ehemaligen Abgeordneten für eine Gewissensentscheidung", sagte Beuth. Sie sei damit ein "Verstoß gegen die Verfassung".
Walter hatte Anfang November vergangenen Jahres zusammen mit den hessischen SPD-Abgeordneten Carmen Everts, Silke Tesch und Dagmar Metzger erklärt, SPD-Landeschefin Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin einer von der Linken tolerierten Minderheitsregierung wählen zu wollen. Mehrere SPD-Ortsvereine hatten daher Ordnungsverfahren gegen die vier sogenannten Abweichler wegen parteischädigenden Verhaltens eingereicht. Die Anträge gegen Metzger wurden wieder zurückgezogen.
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Am 30. Mär. 2009 unter:
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