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NATO-Gipfel

"Schutzglocke" für Baden-Baden

Beim NATO-Gipfel in Baden-Baden und Straßburg Anfang April wird die Polizei auf deutscher Seite mehrere unterschiedlich stark abgeschirmte Sicherheitszonen errichten. "Wir werden versuchen, eine Art Schutzglocke über die Kernstadt Baden-Badens zu legen", sagte der Leiter der Kriminaldirektion Rastatt/Baden-Baden, Kriminaldirektor Kurt Wintermantel, am Donnerstag (22. Januar). Mit Blick auf die massiven Sicherheitsmaßnahmen beim G8-Gipfel in Heiligendamm fügte er hinzu: "Wir bauen keine Mauer um Baden-Baden und auch keinen festen Zaun."

Derzeit werde ein "abgestuftes Sicherheitskonzept" erarbeitet. Eine absolute Sperrzone werde sichtbar abgegrenzt sein, in der man sich ohne Polizeibegleitung nicht bewegen dürfe. Davon würden auch Anwohner betroffen sein. In dieser Sperrzone lägen auch Geschäfte und Gaststätten.

Daran schließe sich nach dem Vorbild von "Zwiebelschalen" eine weitere Zone an, in der es "Einschränkungen für den Individualverkehr geben" werde. Hier werde die Polizei mit starken Kräften "verhindern, dass Störer einsickern", sagte Wintermantel. Es werde aber nicht die gesamte Innenstadt Baden-Badens abgesperrt. "Der Normalbürger wird einkaufen können, zum Friseur gehen und Arzttermine wahrnehmen können - auch in der Innenstadt", sagte Wintermantel.

Der Kriminaldirektor kündigte an, dass es "erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr geben" werde. Am 3. April sollten die Bürger deshalb "auf den Pkw verzichten", riet er. Die Bürger würden voraussichtlich an den Absperrgittern keinen Sichtkontakt zu den Delegationen haben. "Wenn man was sehen will, sieht man sicher am Fernseher am meisten", sagte Wintermantel. Wenn Menschen eigens nach Baden-Baden kämen, um den neuen US-Präsidenten Barack Obama zu sehen, werde das "nicht funktionieren". Die Bundesregierung bestätigte, das Obama zu dem NATO-Treffen erwartet wird.

Der "Doppel-Gipfel" zum 60. Jahrestag der Gründung des westlichen Verteidigungsbündnisses am 3. und 4. April wird gemeinsam von Deutschland und Frankreich ausgerichtet. Dabei werden die bislang 26 NATO-Staaten mit Albanien und Kroatien zwei neue NATO-Mitglieder begrüßen. Deren Aufnahme war vom Bukarester NATO-Gipfel im vergangenen Jahr beschlossen worden. Im Baden-Badener Kurhaus ist am Abend des 3. April ein feierliches Essen der Delegationen geplant.

Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) kündigte den Einsatz von rund 14.000 Polizisten an. Er bemühe sich derzeit intensiv beim Bund darum, dass dieser "dem Land finanziell unter die Arme greift und uns nicht auf den derzeit geschätzten Kosten von circa 50 Millionen Euro sitzen lässt", sagte Rech.

Die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, mahnte in Berlin, der NATO-Gipfel dürfe "keine demokratiefreie Zone werden". Wie beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm drohten beim NATO-Gipfel weitflächige Kontrollen und Demonstrationsverbote. Jelpke betonte: "Die NATO-Kriegstreiber brauchen keine Schutzglocke, sondern die Konfrontation mit massiven Protesten gegen ihre blutige Politik."

Am 22-01-2009

15.000 bis 25.000 Demonstranten erwartet

In die Flugsicherung des NATO-Gipfels Anfang April in Baden-Baden und Straßburg wird auch die Bundeswehr eingebunden sein. Es seien AWACS-Aufklärungsflugzeuge und auch "Abfangjäger im Einsatz", um die Flugbeschränkungszonen zu sichern, sagte der baden-württembergische Landespolizeipräsident Erwin Hetger am Dienstag (17. März) in Baden-Baden. Die Frage, ob sie im Falle eines eindringenden, von Terroristen gekaperten Flugzeugs Schießbefehl hätten, wollte Hetger nicht beantworten. Dies sei "im Moment kein Thema". Zu dem NATO-Gipfel am 3. und 4. April in Baden-Baden und Straßburg werden 30 Staats- und Regierungschefs erwartet. Allein auf deutscher Seite sollen 14.600 Polizeibeamte für einen reibungslosen Ablauf der zweitägigen Veranstaltung sorgen.

US-Präsident Barack Obama wird während des NATO-Gipfels in Straßburg übernachten, wie Hetger bekannt gab. Nach seinem Kenntnisstand sei nur eine Übernachtung Obamas geplant.

Die "Flugbeschränkungsgebiete" bestehen vom 1. bis 4. April über dem Rheingraben sowie in den Räumen Baden-Baden und Kehl für Kleinflugzeuge und Modellflugzeuge. Polizeihubschrauber sollten eindringende Maschinen zum Umkehren auffordern. Der Linienflugverkehr sei nicht betroffen.

Ferner wird es am 4. April von 06.00 bis 10.00 Uhr eine Sperrung des Rheins mit "technischen Sperren" geben, wenn sich die Staats- und Regierungschefs der NATO auf der Verbindungsbrücke ("Passerelle") zwischen Kehl und Straßburg zu einem Fototermin aufstellen. Es werde "schwimmende Ketten aus Tonnen südlich und nördlich der Passerelle geben".

Der Landespolizeipräsident rechnet beim NATO-Gipfel mit 2000 bis 3000 linksextremistischen "gewaltbereiten Störern", davon 1000 aus dem Ausland. Bislang habe es bundesweit 337 und landesweit 180 Vorbereitungstreffen von NATO-Gegnern gegeben. Die Mobilisierung laufe international und sei "relativ hoch".

Insgesamt rechnet die Polizei mit 15.000 bis 25.000 Gipfelgegnern. Der Schwerpunkt der Proteste werde wohl auf Straßburger Seite liegen, wo es am 4. April eine Großdemonstration geben wird. In Straßburg wird zudem ein Großcamp für bis zu 5000 Teilnehmer eingerichtet.

In Baden-Württemberg sei kein Camp geplant. In Baden-Baden und Kehl sind dagegen acht Demonstrationen angemeldet. Mit gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen sei zu rechnen, hieß es. Im Internet würden zudem Aktionen des zivilen Ungehorsams und Blockaden angekündigt.

Die Gefährdungslage sei auch mit Blick auf den islamistischen Terrorismus hoch. "Wir müssen bei uns mit Anschlägen jederzeit rechnen", sagte Hetger. Es gebe eine "greifbare Gefahr" durch islamistische Terroristen. Die "Kessellage" Baden-Badens bereite der Polizei gewisse Probleme.

Am 17-03-2009

Kriegs-Gegner in drei Stunden vor dem Richter

Drei Tage vor Beginn des NATO-Gipfels hat die baden-württembergische Polizei ihr Konzept für Gewahrsamnahmen präsentiert und dabei von einer "Deeskalationsstrategie" gesprochen. "Unser Ziel ist erreicht, wenn die Gewahrsamsplätze leer bleiben", sagte Landespolizeipräsident Erwin Hetger am Dienstag in Kehl. "Mobile Zellen" für gewaltbereite und randalierende Demonstranten werde es nicht geben. Damit distanzierte er sich deutlich von den beim G8-Gipfel in Heiligendamm eingesetzten Metallkäfigen.

Sogenannte Gefangenensammelstellen wurden an mehreren Orten eingerichtet. In der ehemaligen Justizvollzugsanstalt (JVA) Kehl wurden in 29 Zellen Kapazitäten für 120 Personen geschaffen. Kurzfristig könne die Kapazität auch auf 200 Personen erhöht werden. 80 weitere Gewahrsams-Plätze wurden zudem in 20 Räumen einer Einrichtung des Polizeipräsidiums Karlsruhe geschaffen. Kurzfristig könnten hier auch 100 Personen untergebracht werden. Außerdem gibt es 60 Plätze für "Langzeitgewahrsam" ab zehn Stunden in der JVA Rastatt. Mit einer Dimension wie beim G8-Gipfel rechnet die Polizei aber nicht. Damals gab es 1112 "freiheitsentziehende Maßnahmen".

Nach Hetgers Angaben ist es das Ziel, in Gewahrsam genommene Personen "innerhalb von drei Stunden dem Richter vorzuführen". Eine Gewahrsamsdauer von 14 Tagen, die maximal zulässig sei, sei "unwahrscheinlich".

Sämtliche Räume hätten zudem eine "angemessene Größe". Die meisten Zellen sind acht Quadratmeter groß und besitzen eine durch einen Vorhang abgetrennte Toilette und ein Waschbecken. Außerdem sei der Zugang zu rechtlichem Beistand und auch die ärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt.

Am 31-03-2009

BKA: "Straftäter linksorientiert"

Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat in einem Eilverfahren die Akkreditierungspraxis für den NATO-Gipfel in Baden-Baden, Kehl und Straßburg und insbesondere auch das Agieren des Bundeskriminalamtes (BKA) für rechtswidrig erklärt. Den Eilantrag hatte ein Fotojournalist gestellt, nachdem ihm die Akkreditierung verweigert worden war, wie das VG am Mittwoch mitteilte. Grundlage für die Ablehnung war ein Negativvotum des Bundeskriminalamtes (BKA), weil der Mann im polizeilichen Informationssystem INPOL mit dem Hinweis "Straftäter linksorientiert" geführt wurde. Die Journalisten-Verbände begrüßten die Entscheidung des Gerichts.

Anhaltspunkte für eine rechtskräftige Verurteilung lagen dem BKA laut Gericht nicht vor. Bekannt seien nur Verfahren, die entweder eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten. Zu dem Negativvotum hat offenbar ein noch anhängiges Strafverfahren geführt. Dieses Votum wurde dem NATO-Hauptquartier übermittelt, das für die abschließende rechtliche Bewertung zuständig ist. Dem VG zufolge hat das BKA jedoch ohne Rechtsgrundlage gehandelt.

Die Übermittlung einer Bewertung an das NATO-Hauptquartier sei offensichtlich rechtswidrig, hieß es. Deshalb verpflichtete das Gericht das BKA, das Negativvotum zurückzunehmen und gegenüber der NATO zu erklären, dass "jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das Bundeskriminalamt gegenüber dem NATO-Hauptquartier unzulässig ist". Zwar erlaube das BKA-Gesetz der Behörde bei Gefährdungsprognosen die Datenweitergabe an Dritte. Das BKA dürfe personenbezogene Daten allerdings nur zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes nutzen und verarbeiten. Dies sei hier nicht der Fall.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken sagte, die Anordnung bestätige die Auffassung des Verbandes, wonach es sich "bei dem BKA-Votum um Behördenwillkür" gehandelt habe. Er hoffe, dass sich das BKA und andere deutsche Sicherheitsbehörden in Zukunft nur noch bei strafrechtlich relevanten Bedenken in eine Akkreditierung einmischten. Die Freiheit der Berichterstattung müsse Vorrang vor vagen Bewertungen von Journalisten durch Behören haben.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Gewerkschaft ver.di begrüßte die Entscheidung des Gerichts ebenfalls ausdrücklich. "Ausgerechnet bei einem so sensiblen Thema wie der Pressefreiheit und der Freiheit ungehinderter Berichterstattung" sollte nicht auch noch der Datenschutz der Beteiligten auf der Strecke bleiben, sagte dju-Bundesgeschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen. Zumindest in einem der beiden verhandelten Fälle seien außerdem zum wiederholten Mal "gespeicherte Daten nur zum Teil einbezogen, verwertet und weitergegeben worden", so dass durch diese Auswahl die Rechte des Betroffenen nachhaltig beeinträchtigt worden seien.

Gegen den Beschluss des VG kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werden.

(Az: 6 L 353/09.WI und 6 L 354/09.WI)

Am 01-04-2009

Europäisches Netzwerk der Friedensbewegung

Friedensaktivisten wollen am Samstag in Straßburg mit Sitzblockaden gegen den NATO-Gipfel demonstrieren. "Tausende Menschen werden sich auf die Zufahrtsstraßen zum Gipfel stellen oder setzen", kündigte ein Sprecher von "Block NATO", einem europaweitenNetzwerk aus Gruppen der Friedensbewegung, am Donnerstag in Straßburg an. "Unsere Aktionen wären ein voller Erfolg, wenn es sichtbare Zeitverzögerungen im Ablauf des Gipfels gibt und das Programm durcheinandergerät", sagte er.

"Wir glauben zwar nicht, dass wir den Gipfel stoppen können", sagte der Sprecher. Es gehe aber darum, "Einfluss zu nehmen, indem wir den Gipfel von seiner Infrastruktur abschneiden und den Regierungschefs fühlbar signalisieren, dass wir da sind".

Mit Blick auf die Ausschreitungen am Rande des G20-Treffens in London äußerte sich der Geschäftsführer der Internationalen Juristen-Vereinigung gegen den Atomkrieg (IALANA), Reiner Braun, "geschockt". Dies zeige, was passiere, wenn die Repression überhandnehme.

Auflagen für Demo gegen NATO-Gipfel in Baden-Baden bleiben bestehen Die Auflagen für die am Freitag geplante Demonstration von NATO-Gegnern in Baden-Baden bleiben bestehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Donnerstag und lehnte damit einen Eilantrag von Friedensaktivisten ab. Ohne die von den Demonstranten beanstandeten Auflagen wären "Leib und Leben insbesondere der Gipfelteilnehmer sowie die Durchführung des Gipfels unmittelbar gefährdet", hieß es in der Begründung des Gerichts.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte den Demonstranten im März eine Reihe von Auflagen für den Protestzug und eine Kundgebung gemacht. Gegen diese Auflagen hatte der Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft und Organisator der Proteste, Monty Schädel, geklagt. Er machte darauf aufmerksam, dass es sich um eine Veranstaltung der Friedensbewegung handele. Blockaden seien nach seinen Erkenntnissen nicht geplant.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Stattdessen hieß es, dass die Strecken im Zentrum zur Vorfahrt der Delegationen zum Gipfel freigehalten werden müssten. Auch ergebe sich aus Aufrufen in Internet, dass die Teilnehmer der geplanten Demonstration die Zugangsstraßen absichtlich blockieren wollten.

Am 02-04-2009

Punktsieg für das BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) muss ein ablehnendes Votum für die Akkreditierung eines Journalisten zum NATO-Gipfel nicht widerrufen. Die Beschwerde des BKA gegen eine Eilanordnung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden zum Akkreditierungsverfahren für den NATO-Gipfel in Baden-Baden, Kehl und Straßburg war damit erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) kassierte am Donnerstag die Entscheidung des VG und begründete seine Entscheidung damit, dass den Anträgen der betroffenen Journalisten "von Anfang an das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis" gefehlt habe.

Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hatte in einem Eilverfahren der Akkreditierungspraxis für den NATO-Gipfel die Rechtsgrundlage abgesprochen. Den Eilantrag hatte unter anderem ein Fotojournalist gestellt, nachdem ihm die Akkreditierung verweigert worden war. Grundlage für die Ablehnung war ein Negativvotum des BKA, weil der Pressefotograf im polizeilichen Informationssystem INPOL mit dem Hinweis "Straftäter linksorientiert" geführt wurde.

Anhaltspunkte für eine rechtskräftige Verurteilung lagen dem BKA laut VG nicht vor. Bekannt seien nur Verfahren, die entweder eingestellt worden seien oder mit einem Freispruch geendet hätten.

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass der vom VG angeordnete Widerruf der BKA-Einschätzung nutzlos gewesen wäre. Es wäre selbst bei einem Widerruf "nicht zu erwarten gewesen", dass das NATO-Hauptquartier dem Journalisten eine Akkreditierung erteilt hätte, erläuterten die Kasseler Richter. Wie sich im Beschwerdeverfahren herausgestellt habe, sei die NATO durch die BKA-Stellungnahme in ihrer Entscheidung so festgelegt, dass bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden seien.

Die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes sind somit laut VGH ergebnislos ausgeschöpft. Eine endgültige Klärung sei nur im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens möglich. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

(Az: 8 B 1041/09 und 8 B 1043/09)

Am 02-04-2009