Gysi will Urteil "nicht missbrauchen"
CDU hält an Althaus als Spitzenkandidat fest
Althaus war am Dienstag (3. März) wegen des von ihm verursachten Skiunfalls am Neujahrstag in Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro (180 Tagessätze zu 185 Euro) verurteilt worden. Zudem muss er einen Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro an den Witwer der bei dem Unfall getöteten Beata C. zahlen.
Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) sagte, die verhängte Geldstrafe entspreche nach deutschem Recht 90 Tagessätzen. Damit gehe die Thüringer CDU davon aus, dass Althaus nicht vorbestraft sei. "Insofern ist es nicht mehr als recht und billig, dass wir an diesem Spitzenkandidaten festhalten, denn er ist am letzten Parteitag mit 100 Prozent gewählt worden", sagte Schipanski, die auch Mitglied im Präsidium der Thüringer CDU ist.
Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, er könne verstehen, dass die thüringische CDU an Althaus als Spitzenkandidat zunächst einmal festhalte. "Was es politisch bedeutet, müssen - übrigens auch in dieser Reihenfolge - Dieter Althaus und die CDU Thüringens in alleiniger Verantwortung entscheiden", sagte er. "Ein Sportunfall ist etwas ganz anderes als eine Straftat, die begangen wird in der Absicht, das Recht zu beugen und eine Straftat zu begehen", betonte Bosbach.
Die Linke warnte davor, das Urteil gegen Althaus politisch auszuschlachten. "Wir werden es auf gar keinen Fall für den Wahlkampf missbrauchen", sagte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi.
Allerdings mahnte Gysi, das Urteil des österreichischen Gerichts nicht kleinzureden. "Es ist natürlich eine Vorstrafe", sagte der Jurist. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass diese Vorstrafe nicht eintragungspflichtig sei.
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Am 04. Mär. 2009 unter:
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