Urteil gegen Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig
Falsche Fahrtrichtung
Althaus war am Neujahrstag bei einer Abfahrt im Skiurlaub in Österreich mit einer 41-jährigen Frau kollidiert, weil er in die falsche Richtung fuhr. Die Frau starb an ihren Verletzungen.
Wegen fahrlässiger Tötung war Althaus am Dienstag zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro (180 Tagessätze à 185 Euro) und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 5000 Euro an den Witwer der Frau verurteilt worden. Der Ministerpräsident selbst erlitt bei dem Skiunfall ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.
Althaus erholt sich derzeit in einer Rehabilitationsklinik in Allensbach am Bodensee. Dort erklärte er am Donnerstag, trotz des Unfalls und der Verurteilung für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl am 30. August zur Verfügung zu stehen.