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Urteil gegen Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig

Falsche Fahrtrichtung

Die Verurteilung von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil von Dienstag eingelegt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben, Sabine Anzenberger, am Freitag. Althaus' Verteidiger Walter Kreissl hatte dem Urteil bereits am Dienstag zugestimmt. Das Strafverfahren ist Anzenberger zufolge damit abgeschlossen.

Althaus war am Neujahrstag bei einer Abfahrt im Skiurlaub in Österreich mit einer 41-jährigen Frau kollidiert, weil er in die falsche Richtung fuhr. Die Frau starb an ihren Verletzungen.

Wegen fahrlässiger Tötung war Althaus am Dienstag zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro (180 Tagessätze à 185 Euro) und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 5000 Euro an den Witwer der Frau verurteilt worden. Der Ministerpräsident selbst erlitt bei dem Skiunfall ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.

Althaus erholt sich derzeit in einer Rehabilitationsklinik in Allensbach am Bodensee. Dort erklärte er am Donnerstag, trotz des Unfalls und der Verurteilung für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl am 30. August zur Verfügung zu stehen.