"Mandatsbedingt"
Bundestagsabgeordneter von Betrugsvorwurf freigesprochen
"Die Abrechnungspraxis des Deutschen Bundestages lässt mir als normaler Bürger die Haare zu Berge stehen", sagte die Richterin. Der Prozess ergab, dass Abgeordnete "eigenhändig" und nach "eigenem Gewissen" abwägen können, ob eine Reise privat oder mandatsbedingt erfolgt. Anträge auf Kostenerstattung würden nicht geprüft, sagte der Verteidiger.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 09. Mär. 2009 unter:
justizStichworte:
« Erneut Überfall auf Inder in Mügeln
Montgomery lehnt Sterbehilfe durch Ärzte strikt ab. »
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
