Beschwerden
Kein Verfahren gegen Mißfelder wegen Herabwürdigung von Arbeitslosen
Die Ermittlungen seien jedoch eingestellt worden, da es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft offenkundig nicht um Volksverhetzung gehandelt habe. Da Mißfelder keine konkreten Personen angesprochen habe, liege auch keine Verleumdung vor.
Gegen die Einstellung der Ermittlungen liefen aber noch Beschwerden, sagte Kassenböhmer weiter. Möglicherweise werde deshalb die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm den Fall erneut prüfen.
Mißfelder war bereits 2003 in die Kritik geraten, weil er sich gegen künstliche Hüftgelenke für 85-Jährige "auf Kosten der Solidargemeinschaft" ausgesprochen hatte.
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Am 01. Apr. 2009 unter:
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Akkreditierungspraxis für NATO-Gipfel rechtswidrig »
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