"Kriminelle Vereinigung"
Hochrangiger PKK-Funktionär erneut zu Haftstrafe verurteilt
Dem Urteil vom April 2008 zufolge war Muzaffer A. zwischen Juli 2005 und August 2006 in Süddeutschland für die organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Angelegenheiten der PKK verantwortlich. Die Generalbundesanwaltschaft sieht in der Führungsebene der PKK im Tatzeitraum eine kriminelle Vereinigung, die auf Begehung von Straftaten wie Erpressung, Urkundenfälschung und Einreisevergehen ausgerichtet gewesen sei. A. war im August 2006 festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil des OLG stützte sich dabei hauptsächlich auf die Protokolle von Telefonüberwachungen und Zeugenaussagen anderer Ex-PKK-Mitglieder.
Gegen dieses Urteil hatte Muzaffer A. Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das Urteil aufgehoben und an einen anderen Senat des Frankfurter OLG zurückverwiesen. Dort war am 2. und 9. März erneut gegen A. verhandelt worden. Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten Ende März zugestellt.
(Az: 4-2 StE 8/06-6-1/08)
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Am 01. Apr. 2009 unter:
justizStichworte:
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Hamburg führt zentrales elektronisches Waffenregister ein »

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