Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund

Bundestag beschließt Gesetz zur Volkszählung 2011

Der Bundestag hat den Weg zur ersten Volkszählung nach der Wiedervereinigung freigemacht. Mit dem am Freitag (24. April) gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Zensusgesetz wird eine für 2011 im Rahmen der Europäischen Union geplante Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) auch in Deutschland ermöglicht. Die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik fand im Jahr 1987 statt, in der DDR war es 1981. Anfang der 1980er Jahre war die damalige Volkszählung Gegenstand heftiger politischer Kontroversen. Große Teile der Bevölkerung wehrte sich aus Datentschutzgründen gegen eine umfassende staatliche Ausforschung.

Bei dem für 2011 geplanten registergestützten Zensus soll nicht mehr die gesamte Bevölkerung befragt werden. Stattdessen wird auf Melderegister und Daten der Bundesagentur für Arbeit zugegriffen. Zusätzlich sollen die rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohneigentümer per Post sowie stichprobenartig zehn Prozent der Bevölkerung - etwa vier Millionen Haushalte - per Interview befragt werden.

Anders als ursprünglich vorgesehen sollen auch Angaben zur Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund erhoben werden. Damit wurde eine Forderung der großen Kirchen sowie des Bundesrates umgesetzt. In Ergänzung des Zensusvorbereitungsgesetzes wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, Anschriften- und Gebäuderegister als Auswahlgrundlage für spätere umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen zu nutzen.

Die neuen Daten zur Struktur der Bevölkerung sowie deren Erwerbs- und Wohnsituation werden offiziellen Angaben zufolge wegen der mit Unsicherheiten behafteten Fortschreibung der zumeist gut 20 Jahre alten Daten "dringend benötigt". So wird vom Statistischen Bundesamt geschätzt, dass allein die amtliche Einwohnerzahl um etwa 1,3 Millionen Personen nach unten korrigiert werden muss.

Die Gesamtkosten der Volkszählung werden auf 528 Millionen Euro veranschlagt. Davon wollte der Bund zunächst nur 84 Millionen Euro übernehmen. Der im Innenausschuss auf Drängen der Länder gefundene Kompromiss sieht nun eine Erhöhung auf 250 Millionen Euro vor.

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