Bespitzelungsaffäre
Telekom soll Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachten
Die Telekom habe nach Angaben von gut unterrichteten Konzernkreisen dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, kritisiert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. "Besonders gravierend ist, dass es dabei nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren ging, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom"“, so Markus Dufner, Geschäftsführer der Organisation.
Das Bundesverfassungsgericht habe 2006 aber eindeutig festgestellt, dass die Rasterfahndung einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle und nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr rechtmäßig sei.
Als Reaktion auf die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hatte Vorstandschef René Obermann im Sommer 2008 mehr "Courage von der Belegschaft" gefordert. Die Beschäftigten sollten sich gegen ein mögliches Fehlverhalten von Vorgesetzten und Kollegen stellen.
"Obermann hat damit völlig zu Recht auf die Chancen von Whistleblowing als wichtigem Frühwarnsystem zur Erkennung und Bekämpfung von Missständen hingewiesen", meint Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks. "Nun möchte ich vom Vorstand mehr darüber erfahren, welche konkreten Schritte die Telekom seither getan hat, um Whistleblowing und Whistleblower zu fördern und den von Obermann geforderten 'Kulturwandel im Denken' zu erreichen."
Nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft sind in den Jahren 2005 und 2006 ca. 60 Menschen von der Deutschen Telekom bespitzelt worden, darunter Aufsichtsräte des Unternehmens sowie Journalisten und Gewerkschafter. Die Telekom hat offenbar nicht nur Verbindungsdaten ausgewertet, sondern nach Angaben eines Betriebsrats auch Telefonate direkt abgehört.
Anfang Mai 2008 beauftragte die Telekom ausgerechnet den Ex-Vizepräsidenten des BKA, Reinhard Rupprecht, mit der internen Untersuchung der Überwachungsaffäre und der Erarbeitung von Empfehlungen zum verbesserten Umgang mit Daten.
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