Ausnahmeregelung
Steuererleichterung für Ost-Firmen soll verlängert werden
Grundsätzlich muss die Mehrwertsteuer für den Monat entrichtet werden, in dem die Leistung erbracht wurde. Eine Abweichung von diesem Prinzip ermöglicht die sogenannte Istversteuerung. Diese ist den Angaben zufolge für Betriebe in den alten Bundesländern bislang nur bis zu einer Umsatzgrenze von 250 000 Euro möglich. Die Grenze solle nach dem Willen der Union und der SPD auf Bundesebene auch in den alten Ländern auf 500 000 Euro ausgeweitet werden, hieß es weiter.
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Am 30. Apr. 2009 unter:
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« Laut Schätzerkreis 2,9 Milliarden Euro Defizit im Gesundheitsfonds
Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen »

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