Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bayerns Versammlungsgesetz wird entschärft
Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg.
Der Freistaat hatte das Versammlungsgesetz zuvor verschärft, um ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen extremistische und militante Versammlungen zu ermöglichen. Kritiker befürchteten dagegen, dass das Gesetz zu einer allgemeinen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Freistaat führt.
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Am 12. Mai. 2009 unter:
politikStichworte:
« Ungereimtheiten um Antworten des CDU-Politikers zu DDR-Vergangenheit
Städtetag warnt vor Eingriffen in Gewerbesteuer »
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