Weiter Wirbel um Tillich
Ungereimtheiten um Antworten des CDU-Politikers zu DDR-Vergangenheit
Beermann hatte mit seiner Erklärung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom vergangenen Donnerstag reagiert. Darin war der Staatskanzlei in einem Rechtsstreit mit dem "Spiegel" in bestimmten Fragen Auskunftspflicht auferlegt worden. Während der Staatskanzleichef in den von ihm präsentierten Antworten Tillichs kein Problem erkennt, sprach Nolle von Täuschung der Öffentlichkeit.
Die Fragen vom "Spiegel" bezogen sich auf eine Erklärung, die Tillich bei seinem Amtsantritt als Ressortchef für Bundes- und Europaangelegenheiten abgeben hatte. Beermann zufolge hatte Tillich darin verneint, in der DDR "Mandate oder herausgehobene Funktionen in oder für politische Parteien oder Massenorganisationen" der DDR gehabt zu haben, zugleich aber angegeben, dass er ab Mai 1989 Mitglied des Rates des Kreises Kamenz für Handel und Versorgung gewesen sei.
In dem Fragebogen an sächsische Minister mit ostdeutscher Herkunft wird indes nicht nach "herausgehobenen Funktionen", sondern nach bloßen "Funktionen" gefragt. Tillich hatte sich zur DDR-Kommunalwahl im Mai 1989 für den Kamenzer Kreistag als CDU-Kandidat der Nationalen Front beworben und war auch gewählt worden - hatte also mithin ein Mandat inne.
Beermann zufolge verneinte Tillich auch eine Frage, ob er "eine Parteischule absolviert" habe. Bei der Akademie für Staat und Recht in Potsdam, an der Tillich einen zehnwöchigen Kurs besucht habe, handelte es sich um "keine Parteischule", sondern eine staatliche Einrichtung der DDR, führte Beermann zur Begründung an. In der ddp vorliegenden Version des Fragebogens wird indes Auskunft begehrt, ob der Betreffende "andere als allgemeinbildende" oder berufsausbildende Ausbildungen durchlaufen habe wie "z. B. Parteischulen o. ä.".
Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Nolle hätte Tillich demnach den Akademie-Lehrgang angeben müssen. Er sprach nach der Erklärung Beermanns von "gezinkten" Fragen und attestierte Tillich "Taschenspielertricks zur Desinformation, die er auf der SED-Kaderschmiede in Potsdam gelernt hat".
Regierungssprecher Zimmermann behauptete, dass Tillich einen anderen Fragebogen habe ausfüllen müssen als den von Nolle angegeben.
Zum "Spiegel"-Fragenkomplex, der sich auf eine mögliche Stasi-Tätigkeit Tillichs bezieht, verwies Beermann auf den Gerichtsbeschluss, wonach hierbei kein Auskunftsanspruch bestehe, da Tillich sich bereits ausführlich dazu erklärt habe.
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Am 12. Mai. 2009 unter:
politikStichworte:
« Demjanjuk in den Händen der bayerischen Justiz
Bayerns Versammlungsgesetz wird entschärft »
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