Beratungsfrist
Abgeordnete werben für bessere Beratung bei Spätabtreibungen
Unions-Fraktionsvize Ilse Falk (CDU) warb für eine dreitägige Mindestbedenkzeit bei Spätabtreibungen. "Geben wir doch den werdenden Eltern das Signal, in Ruhe über ihre Situation nachdenken zu können, um dann gut informiert und gut bedacht eine Entscheidung zu treffen, die ein ganzes Leben trägt", betonte Falk.
Die SPD-Abgeordnete Christel Humme sprach sich gegen eine solche gesetzlich verordnete Frist aus. "Wir müssen für unterschiedliche, schwere individuelle Schicksale eine entsprechend flexible gesetzliche Regelung vorlegen", sagte sie. Zusätzlicher Druck helfe in einer solchen Lage nicht.
Mit dem Begriff Spätabtreibungen bezeichnet man Abtreibungen ab der 23. Woche. Zu diesem Zeitpunkt gilt ein Ungeborenes normalerweise schon als lebensfähig. In Deutschland sind Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen nach vorhergehender Beratung straffrei. Aufgrund einer medizinischen Indikation sind Abbrüche aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist.
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Am 13. Mai. 2009 unter:
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