Arzneimittelhersteller Grünenthal zahlt nur die Hälfte
Bundestag beschließt Sonderzahlungen an Contergan-Geschädigte
Das Geld erhalten die Contergan-Geschädigten zusätzlich zu ihren Opferrenten. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Juli in Kraft treten, die ersten Sonderzahlungen soll es bis zum Jahresende geben. Die Höhe der Bezüge hängt davon ab, wie schwer ein Betroffener geschädigt ist. Der jährliche Maximalbetrag pro Person liegt bei rund 4200 Euro.
Der Contergan-Skandal war einer der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Beruhigungsmittel kam im Oktober 1957 auf den Markt und verursachte massive Fehlbildungen bei Neugeborenen. Das zunächst rezeptfreie Medikament wurde gezielt Schwangeren empfohlen, da behauptet wurde, es sei ungefährlich. Der Wirkstoff Thalidomid führte jedoch zu schweren Fehlbildungen wie dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen.
Im November 1961 wurde das Schlafmittel nach öffentlichem Druck vom Markt genommen. Nach Informationen des Bundesverbands Contergan-Geschädigter kamen als Folge der Medikamenteneinnahme insgesamt etwa 5000 schwer missgebildete Kinder auf die Welt. In Deutschland leben heute noch rund 2800 Contergan-Geschädigte.
Der Arzneimittelhersteller Grünenthal als Verursacher kommt nun nur für die Hälfte der Sonderzahlungen auf. Die andere Hälfte zahlt die Conterganstiftung des Bundes.
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Am 14. Mai. 2009 unter:
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Steuerausfälle von 316 Milliarden Euro befürchtet »

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