Grundrechte-Report 2009
Ex-Bundesverfassungsrichter kämpft für den Datenschutz
Inzwischen aber sei er wieder "richtig happy", meinte der emeritierte Strafrechtsprofessor in der ihm eigenen lockeren und prägnanten Redeweise. "Denn insbesondere im Bereich des Datenschutzes erleben wir, dass ein schon fast tot geglaubtes Grundrecht neu an Bedeutung gewinnt, weil die Bürger durch die Überwachungsskandale in großen Unternehmen aufgeschreckt werden", sagte er mit Blick auf die Überwachungsaktionen gegen Mitarbeiter bei Lidl, Airbus, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.
"Der Datenschutz ist nicht tot, er ist noch imstande, die Leute aufzuregen", konstatierte Hassemer, der von 1991 bis 1996 hessischer Datenschutzbeauftragter war.
Hassemer: Die eigentliche Gefahr droht dem Datenschutz durch die Privatwirtschaft
Er hoffe nun, "dass so etwas wie ein Gefühl für ein Grundrecht entsteht". Dabei sieht er den Schutz persönlicher Daten weniger durch staatliche Maßnahmen bedroht. "Die eigentliche Gefahr" drohe dem Datenschutz durch die Privatwirtschaft.
Einen "Super-GAU" des Datenschutzes, also einen größten anzunehmenden Unfall sähe Hassemer dann gegeben, wenn nicht nur wenige Firmen, sondern die meisten oder "alle geachteten" Unternehmen "flächendeckend ihre Mitarbeiter überwachen".
Hassemer mahnte generell zu einem sorgsameren Umgang mit den Grundrechten: "Wir beobachten in Gesetzgebung und Verwaltung einen allgemeinen Trend hin zu mehr Sicherheit und Prävention, der häufig zulasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten geht."
Und dann machte er deutlich, dass es ein "Grundrecht auf Sicherheit" trotz terroristischer Bedrohung nicht gibt, wobei er damit wohl auf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zielte, der immer wieder Eingriffe in Freiheitsrechte der Bürger mit Sicherheitsinteressen des Staates gerechtfertigt hatte. "Das berühmte Grundrecht auf Sicherheit ist ein Geisterfahrer, dieses Grundrecht ist in die falsche Richtung unterwegs", betonte Hassemer kurz vor dem 60. Jubiläum des Grundgesetzes am 23. Mai.
Hassemer wandte sich zudem gegen Tendenzen, zum Zweck der Verfolgung oder Verhütung von Terroranschlägen das Folterverbot des Grundgesetzes aufzuweichen. "Vor vergifteten Beweismitteln dürfen wir nicht die Augen verschließen. Wenn es belastbare Anzeichen gibt, dass Zeugenaussagen in ausländischen Gefängnissen unter Folter erzwungen wurden, dann muss ihre Verwendung sowohl deutschen Behörden als auch Gerichten strikt verboten sein", sagte er. Man würde "fremde Folter unterstützen", wenn man solche Aussagen abkaufen würde, betonte er.
"Folter ist immer ein Verstoß gegen die Menschenwürde", sagte der ehemalige Gerichtsvizepräsident. Zudem seien die Ergebnisse einer Aussage in Folter "nicht verlässlich". Die deutsche Polizei habe außerdem ihre Ziele 60 Jahre lang erreicht, ohne zu foltern - warum sollte sie es jetzt also tun?
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Am 18. Mai. 2009 unter:
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