Neues Wahlgeschenk

Kurzarbeitergeld gilt künftig bis zu 24 Monate

Die große Koalition macht kurz vor den Wahlen ein weiteres Geschenk: Das Kurzarbeitergeld soll "bis" zu zwei Jahre gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (20. Mai) die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate, wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin sagte. Damit sollen Entlassungen in der Wirtschaftskrise vermieden werden. Kurzarbeit sei angesichts der schlechten Konjunktur ein "hoch wirksames Instrument" zur Rettung von Arbeitsplätzen, sagte Scholz. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört auch, dass die Bundesagentur für Arbeit die Sozialbeiträge für Beschäftigte ab dem siebten Monat der Kurzarbeit übernimmt.

Scholz verteidigte die Entscheidung, das Kurzarbeitergeld für 24 Monate zu zahlen, gegen Kritik der FDP. Befürchtungen, dass durch Kurzarbeit ältere Arbeitnehmer in den Vorruhestand abgeschoben würden, seien unbegründet, sagte der Minister. Ganze Abteilungen arbeiteten kurz, das habe mit Vorruhestand "nichts zu tun."

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gilt für Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 in Kurzarbeit geschickt werden. Die Änderungen sollen befristet bis zum Jahresende 2010 gelten. Pläne, die Zahlung des Kurzarbeitergeldes danach noch einmal zu erweitern, gibt es Scholz zufolge nicht.

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