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Waffenrecht wird ein wenig verschärft

Kein Verbot privaten Waffenbesitzes

Die Bundesregierung hat als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten eine gewisse Verschärfung des Waffenrechts beschlossen. Die vom Bundestag noch zu bestätigenden Änderungen reichen von verdachtsunabhängigen Kontrollen über höhere Strafen beim Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften bis hin zur Einführung eines bundesweiten Waffenregisters bis Ende 2012. Zudem soll das Mindestalter von Sportschützen großkalibriger Waffen von 14 auf 18 Jahren angehoben werden, beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes kam indes nicht durch.

Um die Änderungen hatte die große Koalition lange gerungen. So sollte das Versprechen an die Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden eingelöst werden, ohne Jäger und Schützen unter Generalverdacht zu stellen. Umstritten war unter anderem, ob die Behörden künftig unangemeldet Waffenbesitzer überprüfen können. Bisher regelt das Gesetz nur eine Prüfung nach drei Jahren. Jetzt wird diese Begrenzung aufgehoben.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, mit den Änderungen solle Jugendlichen ein Zugang zu Waffen erschwert und zugleich sichergestellt werden, dass nur "der Berechtigte" Zugang zu Waffen hat. "Die Regelungen dienen auch dazu, das Verantwortungsbewusstsein der Waffenbesitzer zu stärken. Letztlich liegt die Verantwortung aber bei den Waffenbesitzern selbst", fügte Schäuble hinzu.

Neben dem lang diskutierten elektronischen nationalen Waffenregister sollen Meldebehörden als Waffenbehörde Namensänderung, Wegzug und Tod sowie künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern registrieren. Die Behörde erhält zudem die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten. Schließlich ist eine befristete Amnestieregelung vorgesehen, wonach Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte die Vorlage. "Kontrollen in Privaträumen ohne Verdacht sind verfassungsrechtlich angreifbar", sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg. Außerdem seien die neuen Regelungen in Teilen praxisuntauglich, da den zuständigen Behörden jede Kapazität für mehr Kontrollen fehle.

Ähnlich skeptisch äußerte sich die FDP. Beim Waffenrecht müsse vor allem der Vollzug verbessert werden, verlangte FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff. Denn gerade bei der Kontrolle der Aufbewahrungspflichten bestehe Handlungsbedarf. Zu den verdachtsunabhängigen Kontrollen merkte er an: "Es ist aber nicht einsichtig, warum unangemeldete Kontrollen eingeführt werden, wenn es bislang noch nicht einmal angemeldete gegeben hat."

Die Linke kritisierte die vom Kabinett vorgeschlagenen Änderungen als untaugliches Mittel angesichts von Millionen Schusswaffen in Privathaushalten. "Schusswaffen sollten außer in wenigen Ausnahmefällen wie bei Revierjägern generell nur zentral bei Schützenvereinen in Safes und an anderen bewachten Stellen aufbewahrt werden dürfen", forderte Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke. Nur so könnten Waffen effektiv gegen Amokläufer gesichert werden.

Nicht enthalten in der Vorlage ist wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das ursprünglich geplante Verbot von Paintball-Spielen oder Gotcha. Allerdings will die Koalition das Vorhaben weiterverfolgen, Spiele zu unterbinden, in denen das Töten mit Hilfe von schusswaffenähnlichen Geräten simuliert wird.