Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen

Kabinett beschließt Verordnung gegen Fluglärm

Bürger im Umland von Flughäfen sollen besser als bisher vor Lärm geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin eine Verordnung zum Fluglärmgesetz. Der Bundesrat muss noch der Verordnung zustimmen. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, werden von den Ländern neue Lärmschutzbereiche für etwa 50 größere zivile und militärische Flugplätze in Deutschland festgelegt. In diesen Bereichen gelten Baubeschränkungen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime oder Schulen. Für schon vorhandene Wohnungen und Einrichtungen besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen.

Das Schutzniveau der Verordnung für die Nachrüstung des Wohnungsbestandes entspricht laut Ministerium dem Niveau, das auch beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen verbindlich ist.

Bereits ausgeführte freiwillige Schallschutzprogramme der Flughäfen werden anerkannt. Dabei darf sich ein um fünf Dezibel höherer Innenpegel ergeben.

Ein Austausch bereits vorhandener Schallschutzfenster ist vorgesehen, wenn eine deutliche Verbesserung des baulichen Schallschutzes erforderlich ist.

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