Besuch von Terrorcamps künftig strafbar

Opposition kritisiert neue Kronzeugenregelung

Der Bundestag hat am Donnerstag zahlreiche Änderungen im Strafrecht beschlossen. Künftig soll demnach der Besuch von Terrorcamps strafbar sein. Außerdem setzten die Abgeordneten die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder in Kraft, wonach die Strafe eines Täters abgemildert oder ausgesetzt werden kann, wenn er mit den Behörden kooperiert. Grüne und Linke kritisierten die Neuregelungen. Abgeordnete beider Fraktionen bezeichneten die neue Kronzeugenregelung als "unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit". Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag kritisierte, die in Aussicht gestellte Strafmilderung sei "nichts anderes als ein Judaslohn für Verrat". Außerdem kritisierte er die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps als "Ausdruck einer Sicherheitsphobie".

Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt oder selbst ausbildet. Auch die Anleitung zu schweren Gewalttaten soll künftig unter Strafe stehen. Dazu zählt unter anderem die Verbreitung entsprechender Informationsmaterialien im Internet. Montag warnte davor, rechtsstaatliche Grundsätze "nicht scheibchenweise einer trügerischen Sicherheit" zu opfern.

Der ehemalige Bundesrichter, Links-Fraktionsvize Wolfgang Neskovic, kritisierte, die neue Kronzeugenregelung bevorzuge Täter, die im kriminellen Milieu tief verwurzelt seien. Die Absicht, Richter zu entlasten, sei richtig. "In unserem Land haben zu wenig Richter zu wenig Zeit, um zu viel Arbeit zu erledigen", betonte Neskovic. Doch sowohl die Kronzeugenregelung als auch die Festschreibung von gerichtlichen Absprachen, sogenannten Deals, gäben falsche Antworten auf wichtige Fragen.

FDP begrüßt "Deals"

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen sagte, den Fortschritten beim Opferschutz stünden fehlende Regelungen unter anderem bei mutmaßlichen Straftaten von Soldaten im Ausland entgegen. Auch bei der Nutzung von DNA-Spuren gebe es noch Regelungslücken. Erfreulich sei indes, dass endlich klare rechtliche Grundlagen für gerichtliche Absprachen kommen. Die erweiterte Kronzeugenregelung werde von den Liberalen aber nicht mitgetragen.

Zypries: Bei den Deals handelt es sich nicht um Privilegien für Weiße-Kragen-Täter

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Neuregelung. "Der Staat muss nicht nur für eine angemessene Bestrafung der Täter sorgen, sondern er hat auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern", sagte Zypries. Auch künftig gebe es für Kronzeugen keine "übermäßigen Milderungen". Die Neuregelung schaffe vor allem mehr Transparenz. Sie wandte sich auch gegen Kritik an den sogenannten Deals. Es handle sich nicht um "Privilegien für Weiße-Kragen-Täter". "Vor dem Gesetz müssen auch weiterhin auch alle gleich sein", sagte die Ministerin.

Für die Unions-Fraktion betonte deren Rechtsexperte Jürgen Gehb (CDU), die Kronzeugenregelung sei ein "weiterer Meilenstein" bei der Aufklärung komplizierter Straftaten. Hier sei die Justiz oft auf Mithilfe von Straftätern angewiesen. Auch die Deals würden endlich aus dem "Dunstkreis" der Intransparenz geholt. Und die Strafbewehrung schon des Aufenthalts in Terrorcamps sei gerechtfertigt, da sich der Rechtsstaat gerade bei drohenden terroristischen Gefahren nicht blind machen dürfe.

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