Bußgelder bis zu 50.000 Euro
Bundestag stimmt besserer Information bei Lebensmittelskandalen zu
Außerdem schlagen die Vermittler Änderungen vor, um die Datenweitergabe von Länderbehörden an den Bund als Grundlage für das sogenannte Lagebild bei länderübergreifenden Lebensmittelskandalen zu vereinfachen. Die Länder hatten kritisiert, die ursprünglich geplante Regelung sei überflüssig und belaste die Länderbehörden nur mit unnötiger Bürokratie.
Die Gesetzesänderungen sehen Maßnahmen vor, die verhindern sollen, dass verdorbene Produkte auf den Markt gelangen. Unternehmern, die unsichere Lebensmittel verbreiten, drohen künftig Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Bislang lag die Strafe bei 20.000 Euro.
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Am 28. Mai. 2009 unter:
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CDU, SPD und FDP für Bankenhilfe durch "Bad Banks" »
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