"Gefährdung für die Umwelt"

Gericht bestätigt Verbot des Anbaus von Genmais MON 810

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die Umwelt, hieß es in der Begründung.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Mai. Die Eilentscheidung des Senats ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren sei noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Ernährung erhalten.

Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig in der Hauptsache der gentechnisch veränderte Mais MON810 der Firma Monsanto in Deutschland nicht kommerziell angebaut werden darf.

Deutschland ist den Angaben zufolge der sechste EU-Staat, in dem rechtswirksam Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen wurden.

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