Europawahlkampf
Ernst kritisiert DGB wegen Unterstützung für SPD
Auch wenn es DGB-Chef Michael Sommer das anders interpretiere, werde die Initiative von Mitgliedern und Öffentlichkeit als Wahlkampfhilfe für die SPD verstanden, moniert Ernst. Der DGB sei aber "eine Einheitsgewerkschaft und keine Vorfeldorganisation der SPD. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte ein solches Papier nur dann einen Wert, wenn darauf auch praktisch Taten folgen würden", so Ernst. Das aber sei aufgrund des Verhaltens der SPD im Europäischen Parlament nicht zu erwarten.
Im Gegenteil, meint Ernst, habe die SPD in Brüssel einer Deregulierung der Finanzmärkte das Wort geredet und das Heuschrecken-Unwesen verharmlost. Sie habe noch im September 2008 gegen eine europäische Kontrolle der Ratingagenturen gestimmt. "Stattdessen gebärden sich die Brandstifter von gestern heute als Feuerwehrleute", kritisiert er. Der DGB müsse daher schnellstmöglich zu einer überparteilichen Haltung im Wahlkampf zurückkehren und schnell auch mit anderen Parteien das Gespräch suchen.
Das DGB-SPD-Papier
In dem vom SPD-Präsidium und vom DGB-Bundesvorstand am 4. beziehungweise 5. Mai verabschiedeten Papier heißt es, es müsse "sichergestellt sein, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes keinen Vorrang vor sozialen Grundrechten und Zielen haben". Die sozialen Grundrechte müssten im Konfliktfall vorgehen. Dies müsse so auch in die Europäischen Grundlagenverträge aufgenommen werden, fordern SPD und DGB. Die Europäische Union könne nur als eine soziale Wirtschaftsordnung erfolgreich sein.
Heftige Kritik üben SPD und DGB an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs: "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einigen Entscheidungen der letzten Zeit Anlass für eine Debatte über das Verhältnis der wirtschaftlichen Grundfreiheiten zu den sozialen Grundrechten in Europa gegeben. Die Rechtssachen Viking, Laval, Rüffert sowie zuletzt Luxemburg haben bewährte Arbeitnehmerrechte und anerkannte soziale Standards der Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Der Gerichtshof hat in diesen Entscheidungen die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, über zentrale soziale Grundrechte, wie etwa die Tarifautonomie und das gewerkschaftliche Streikrecht gestellt. Darüber hinaus hat er staatliche Maßnahmen – wie etwa Tariftreuegesetze – für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt."
Der Gerichtshof habe darüber hinaus die europäische Entsenderichtlinie "in ihr Gegenteil verkehrt". Die Entsenderichtlinie schreibe europäische "Mindest- und nicht Höchststandards" vor. Die Auslegung der Entsenderichtlinie als "Maximalrichtlinie" durch den Europäischen Gerichtshof entspricht nach Auffassung von DGB und SPD "nicht dem Willen des europäischen Gesetzgebers". Der Rat müsse daher eine klarstellende Erklärung dazu abgeben, um die europäische Rechtsprechung zu korrigieren.
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Am 05. Mai. 2009 unter:
arbeitStichworte:
« Deutschland soll wenige Guantanamo-Häftlinge aufnehmen
Umweltschützer kritisieren E.On wegen Atomkraftwerks-Pläne in Großbritannien »

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