Gesetz zur CO2-Speicherung
CCS-Gesetz soll Ausbau Erneuerbarer Energien gefährden
"Wir rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem Rat der Sachverständigen zu folgen und das CCS-Gesetz völlig neu zu gestalten", so BEE-Präsident Dietmar Schütz. "Denn die flächendeckende Vorfestlegung auf CCS gefährdet wegweisende Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Der vorliegende Gesetzentwurf bevorzugt überdies unflexible Kohlekraftwerke mit CO2-Abscheidung, obwohl diese in den Kraftwerkspark der Zukunft gar nicht passen."
Nach Auffassung von Schütz seien stattdessen "günstige und gut regelbare Einheiten" notwendig, die das wachsende Stromangebot aus Erneuerbaren bedarfsgerecht ergänzen.
Teuere CCS-Technologie verursache hohe Investitionskosten beim Kraftwerksbau und verschlechtere außerdem den Wirkungsgrad der Anlagen um mindestens zehn Prozent, so Schütz. Dadurch erhöhten sich Brennstoffbedarf und Betriebskosten ebenfalls. Um die Gesamtkosten zu decken und einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, seien daher bei den Kraftwerken mehr Volllaststunden im Betrieb notwendig.
"Das geht mit dem stetig steigenden Stromanteil aus Erneuerbaren Energien im Netz einfach nicht zusammen", so Schütz. "Denn der führt dazu, dass die fossilen Kraftwerke weniger ausgelastet sind." Schließlich genieße Strom aus Erneuerbaren Energien zu Recht gesetzlichen Vorrang. Dieser sei nach wie vor unabdingbar für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. "Schwer regelbare Großkraftwerke, die sich nur im Dauerbetrieb refinanzieren, würden den Vorrang allerdings massiv bedrohen. Nicht zuletzt darum lehnen wir das CCS-Gesetz in der vorliegenden Form strikt ab", so Schütz.
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Am 06. Mai. 2009 unter:
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