Bedenken der SPD

Kein nachträglicher DNA-Beweis bei Freispruch eines Mordverdächtigen

Ein rechtskräftig freigesprochener Mordverdächtiger muss auch in Zukunft keinen neuen Prozess fürchten, wenn ihn eine DNA-Analyse nachträglich überführt. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sind Pläne für eine Verschärfung der Strafprozessordnung wegen Bedenken der SPD vom Tisch.

"Eine Änderung der Strafprozessordnung wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions, Jürgen Gehb (CDU), der Zeitung. Die SPD lehne es ab, einen Strafprozess für den Fall wiederaufzunehmen, dass neuartige technische Methoden einen rechtskräftig Freigesprochenen nachträglich überführen könnten.

Der SPD-Rechtsexperte Joachim Stünker sagte dem Blatt: "Die Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages hat unsere Bedenken bestätigt." Der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass niemand nach einem endgültigen Freispruch wegen derselben Sache erneut vor ein Strafgericht müsse, stünde den Plänen entgegen.

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