Sensationelles Urteil
Hartz 4 | Hartz IV gekippt
Das Verfahren bezog sich im Kern auf Leistungen des Staates für rund 1,7 Millionen Mädchen und Jungen unter 14 Jahren, die in Hartz-IV-Familien leben. Im Urteil beanstandete das Gericht darüber hinaus aber auch die übrigen Berechnungen von Hartz-IV-Leistungen.
Bundesverfassungsgericht: Recht auf "menschenwürdiges Existenzminimum"
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, legte in der Urteilsbegründung dar, dass mit dem bisherigem Berechnungsverfahren nicht sichergestellt werden könne, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" gesichert wird. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängerinnen und -empfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.
Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlugen die Karlsruher Richter nicht vor. Die Leistungen müssten auf Grundlage "verlässlicher Zahlen" und "tragfähiger Berechnungen" erbracht werden. Schätzungen "ins Blaue hinein" seien verfassungswidrig, betonte Papier.
Hartz IV: Monatlich 359 Euro für Erwachsene - Kinder und Jugendliche erhalten noch weniger
Der Hartz IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei monatlich 359 Euro. Der Bedarf für Kinder und Jugendliche wird bislang nicht eigenständig errechnet. Sie erhalten je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Hartz IV-Leistungen für Erwachsene. Kindern unter sechs Jahren stehen 215 Euro zu, im Alter bis zu 13 Jahren gibt es 251 Euro. Jugendliche erhalten bis zur Volljährigkeit 287 Euro.
Kläger: Regelsätze willkürlich festgelegt
Geklagt hatten drei Familien im Jahr 2005. Sie hatten argumentiert, dass die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren von damals 207 Euro willkürlich festgelegt seien und das Existenzminimum nicht abdeckten. Außerdem werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, da Kinder von Sozialhilfeempfängern einen zusätzlichen Bedarf geltend machen können, Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern jedoch nicht.
Bundessozialgericht: Zweifel an Rechtmäßigkeit der HARTZ IV-Regelsätze für Kinder
Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bezweifelten in den Verfahren die Rechtmäßigkeit der Regelsätze für Kinder und riefen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. In den vergangenen Jahren hatte das Bundessozialgericht allerdings Hartz IV vielfach gestützt.
Lafontaine: Hier wird fortgesetzter Verfassungsbruch begangen
Der ehemalige Links-Fraktionschef Oskar Lafontaine zählte jahrelang zu den schärfsten Kritiker von Hartz IV. Für die Linke unter Lafontaine wurde die Forderung nach Abschaffung von Hartz IV zum Programm.
Im Mai 2008 etwa bezeichnete Lafontaine die immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen Arm und Reich als "Schande für Deutschland". "Dass jeder Achte arm ist und jeder Vierte von Armut bedroht, ist mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes unvereinbar. Hier wird fortgesetzter Verfassungsbruch begangen", so Lafontaine. "Deshalb muss die Richtung der deutschen Politik grundlegend geändert werden."
Lafontaine: Mit einer Besteuerung von Reichtum ist eine Politik machbar, die den Sozialstaat neu begründet
Wer Armut stoppen wolle, ,müsse den Fall der Lohnquote aufhalten und den gesetzlichen Mindestlohn einführen, so Lafontaine 2008. Von 2000 bis 2007 sei der Anteil der Löhne am Volkseinkommen von 72 auf 64 Prozent gefallen – das beschreibe das Versagen der Politik, die mit Hartz IV den Druck auf die Löhne soweit erhöht habe, dass diese in eine beispiellose Rutschbahn nach unten geraten seien. Mit einer Börsenumsatzsteuer von 0,3 Prozent, einer Vermögensteuer im international üblichen Rahmen, einer angemessene Steuer auf große Erbschaften und einem Spitzensteuersatz, der diesen Namen auch verdiene, wäre nach Auffassung von Lafontaine "eine Politik machbar, die den Sozialstaat neu begründet".
Gysi: Mit dem Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt
Nach Auffassung von Links-Fraktionschef Gregor Gysi hat das Bundesverfassungsgericht "über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt". Hartz IV sei ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. "Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden", so Gysi. Die Linke sehe sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.
"Es ist ein historisches Urteil", so Gysi. Das Bundesverfassungsgericht habe erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich "festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder/Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen", fordert der Linke-Politiker. "Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt."
Das Urteil müsse nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln, so Gysi. Die Linke werde eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern.
Ypsilanti: Hier muss Hartz IV nachgebessert werden
Auch SPD-Linke wie Andrea Ypsilanti hatten Hartz IV bereits frühzeitig offen kritisiert. In ihrem erfolgreichen Wahlkampf für die Landtagswahl im Januar 2007 trat sie - im Gegensatz zur Bundes-SPD - für Nachbesserungen bei Hartz IV ein. "Es darf nicht sein, dass in einem so reichen Land, Kinder vom Schulessen abgemeldet werden, keine gute Ausstattung für die Schule haben, nicht an Kultur teilhaben können. Hier muss Hartz IV nachgebessert werden", so Ypsilanti damals.
Am 31. Januar 2010 hat Andrea Ypsilanti gemeinsam mit Linken in SPD, Grünen und Linken sowie mit Wissenschaftlern das Institut Solidarische Moderne gegründet. Nach dem "Scheitern des real existierenden Neoliberalismus" wollen Ypsilanti und Mitstreiter mit dem Institut Alternativen zu einem "ungezügelten Kapitalismus" mit "grassierender Armut" entwickeln.
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