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Und das soll Recht sein?

Einäugige Justitia

Vor Insolvenzverwaltern wird gewarnt.

Akt 1:

Zwei Geschäftspartner eines Unternehmers nehmen dessen geschäftliche Unterlagen samt Computer aus seinen Geschäftsräumen mit und bringen private Dokumente und Computer aus seiner dortigen Privatwohnung an sich. Hinter dem Rücken des Unternehmers fädeln sie den Versuch einer kalten Übernahme ein. Das Registergericht hatte sie ungeprüft in die Lage versetzt, gegenüber den Mitarbeitern des im Ausland weilenden Unternehmers entsprechend aufzutreten.

Akt 2:

Der Unternehmer kauft den zu Unrecht als Eigentümer Auftretenden seine eigene Firma wieder ab, um mit seinen Angestellten kontinuierlich weiter arbeiten zu können. Im Notarvertrag über diesen „Rückkauf“ verpflichten sich die Geschäftspartner, dem Unternehmer seine geschäftlichen und privaten Unterlagen und IT-Geräte zurückzugeben. Womit auch dokumentiert ist, dass sie diese an sich gebracht hatten.

Akt 3:

Der Unternehmer erhält nichts zurück. Er erstattet Strafanzeige wegen Entwendung der geschäftlichen und privaten Unterlagen und Geräte.

Akt 4:

Die Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen ein, weil sich aus der Verpflichtung auf Rückgabe von Unterlagen und Geräten im Notarvertrag nicht ergäbe, dass die Geschäftspartner sie widerrechtlich an sich gebracht hätten.

Vorläufige Schlussbemerkung:

Über die Geschichte und ihre größeren Zusammenhänge wird in den kommenden Monaten weiter berichtet. Die Namen der Beteiligten sind der Redaktion bekannt, der genannte Notarvertrag und die Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft liegen vor.