Wahl
Jahresrückblick 2010 - August
Schwarz-gelb müsst’ die Mehrheit verlieren
und darf doch noch weiter regieren.
Legal ist es nicht,
entschied das Gericht.
Trotzdem braucht zwei Jahr’ nichts passieren.
Seit der Landtagswahl 2009 wird Schleswig-Holstein von einer Koalition aus CDU und FDP regiert, die sich auf eine Mehrheit von einer Stimme stützt. Doch diese Mehrheit dürfte es eigentlich nicht geben, urteilte das Landesverfassungsgericht, denn sie ist nicht verfassungskonform. Die Mehrheit kam zustande, weil drei Überhangmandate der CDU nicht ausgeglichen wurden, obwohl die Landesverfassung den Ausgleich ausdrücklich vorschreibt. Die Landeswahlleiterin berief sich auf das Wahlgesetz, demzufolge der Landtag höchstens 95 Sitze haben darf. Diese Zahl wäre bei einem Ausgleich überschritten worden. Das Gericht erlaubt der Landesregierung, weiter im Amt zu bleiben. Der Landtag muss neu gewählt werden, aber erst innerhalb von 25 Monaten. Zuvor soll – bis zum 31. Mai 2011 – ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz verabschiedet werden. Kurios ist nicht nur die lange Frist bis zur Neuwahl, sondern auch, dass das neue Wahlgesetz von einer illegalen Landtagsmehrheit zu beschließen ist. Warum wurden nicht einfach die Überhangmandate nachträglich ausgeglichen?
Aus Gerd Kallweit: "2010 in Limericks - Ein Jahresrückblick"
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