Sarrazin-Beleidigungsprozesses
Irina Neszeri - Sarrazin darf Faschist genannt werden!
Sarrazin darf Faschist genannt werden!
Am 11.7. findet ab 13.00 Uhr die Revisionsverhandlung im Prozess gegen Manz vor dem Landgericht Dortmund statt. Manz wird vorgeworfen, Sarrazin auf einer Kundgebung als "Arsch" beleidigt zu haben. Manz bestreitet den Vorwurf als Verharmlosung seiner tatsächlichen Äußerung. Er besteht nach wie vor darauf, Sarrazin als Faschisten angeprangert zu haben. Diese Titulierung müsse sich Sarrazin gefallen lassen, weil sie wahr sei.
Das Amtsgericht Dortmund hatte allerdings den beiden durch Erinnerungslücken und Ungereimtheiten glänzenden Belastungszeugen des Dortmunder Staatsschutzes Glauben geschenkt, die nicht "Fascho", sondern die verharmlosende und grammatikalisch falsche Verballhornung "das Arsch" gehört haben wollen. Für diese dubiose Verharmlosung wurde Manz zu der keineswegs harmlosen Strafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro oder wahlweise 50 Tagen Haft verurteilt. Über die Berufung gegen dieses Urteil wird am 11.7. verhandelt. Manz nimmt zu dem bevorstehenden Prozess wie folgt Stellung:
"Auch wenn speziell in Dortmund manche Polizei- und Justizorgane für ihre Wahrnehmungsschwächen beim Thema Faschismus bekannt sind, kann niemand ernsthaft bestreiten, dass ich während der Verhandlung vor dem Amtsgericht am 3.3. den allerwertesten Herrn Dr. Sarrazin mehrfach und mit ausführlicher Begründung als Faschisten bezeichnet habe. Auf eine Anzeige warte ich bis heute. Damit ist vor Gericht eindeutig klar gestellt: Sarrazin darf Faschist genannt werden.
Irina Neszeri
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