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Bücher: Das Remissionsrecht - Rückgabe der Druckerzeugnisse

Das andere Wort für den sicheren Weg in den Untergang der Kleinverlage:

Nur wenige wissen etwas darüber, geschweige denn das sie dieses Wort überhaupt jemals gehört haben. Das Remissionsrecht ist ein Recht aus dem Verlagswesen, dass eigentlich seine Bedeutung in den tagesaktuellen Printmedien finden sollte aber der Zahn der literarischen Zeit hat dafür gesorgt, dass dieses Recht auf die Rückgabe der Druckerzeugnisse von Bspw. der Tageszeitung oder den bunten Blättern die im Wochenrhythmus an Aktualität verlieren, sich auf die Buchverlage ausgeweitet hat.

Sie als begeisterter Leser der Literatur und Nichtkenner des Verlagswesens haben wahrscheinlich nur eine sehr abstrakte Vorstellung von den Vorgängen hinter den Kulissen der literarischen Welt, daher ist es an der Zeit auch den Konsumenten auf eine Problematik aufmerksam zu machen, die insbesondere viele Kleinverlage in diesem Land betrifft.

Von den ca. 3000 Verlagen in der BRD gehören vielleicht 50 zu der Kategorie der Verlage, deren Namen auch in den Bestsellerlisten immer wiederkehren und diese anführen. Ein Fakt der die Existenz der "restlichen" 2950 Verlage immer wieder auf das Neue auf die Probe stellt, ist das Recht auf die Rückgabe von gekauften Büchern an den Verlag auch nach 2 oder mehr Jahren - das sogenannte Remissionsrecht. Daraus ergibt sich nicht nur eine vertrackte Situation innerhalb der Buchhaltung eines Verlages, welches den Autoren in regelmäßigen Intervallen das Autorenhonorar zukommen läßt, sondern auch die Kosten für den Nachdruck werden so künstlich in die Höhe getrieben. Wieso das so ist, fragen Sie sich?

Ein Kleinverlag produziert in der 1. Auflage in aller Regel nicht unter einer Stückzahl von 500-1000 Büchern. Also werden diese in den für kleine Auflagen teuren Druck gegeben und dann nach Eingang der Bestellungen an die Händler versendet. Diese bezahlen dann in der vertraglich vereinbarten Frist die gelieferten Bücher und der Verlag verbucht diese dann als verkaufte Exemplare. Anhand dessen werden dann auch die Autorenhonorare berechnet und an die Autoren ausbezahlt. Jetzt ziehen die Monate in das Land und bei einer guten Verlags-PR werden selbstverständlich sehr viele Bücher von den Händlern geordert. Und so produzieren sie als Verlag sehr schnell die 2.,3.,4. - usw. Auflage ohne zu wissen, ob sie die "verkauften" Bücher nicht nach 1 -2 Jahren zurück gesendet bekommen und dann nur noch die Druckerzeugnisse "verramschen" können.

In diesem Land gibt es in keinem anderen Bereich des Handels derartige Rahmenbedingungen für Produzenten einer Handelsware, denn auch wenn jetzt wieder ein Aufschrei durch die Welt der Literaten geht:

Auch ein Verlag ist ein Wirtschaftsunternehmen und wie in jedem Unternehmen verfolgt dieses das erklärte Ziel der Gewinn.

Schon seit dem letzten Jahrzehnt gibt es in fast keinem Handelsbereich mehr die Möglichkeit, die Regale mit Kommissionsware zu bestücken und die Einzelhändler sind bei vielen Firmen sogar verpflichtet, eine Mindestbestellmenge zu ordern. Nur im Buchhandelswesen ist es an der Tagesordnung, dass sowohl das Remissionsrecht auch für jene Druckerzeugnisse eingefordert wird, welche ursprünglich nicht die Nutznießer dieses Rechtes sein sollten und auch die Bereitstellung der Bücher für einen bestimmten Zeitraum gehören genauso selbstverständlich zum Handelsgebaren im Verlagswesen, wie das unangekündigte Zurücksenden von gekauften Büchern, welche eben nicht verkauft wurden.

Seit vielen Jahren beklagen die Kleinstverlage dieses handelsübliche Vorgehen und stoßen damit immer wieder an ihre finanziellen Grenzen, wenn diese auf dem Buchmarkt bestehen möchten. Denn im Gegensatz zu den großen Verlagen des Landes, die auch häufig Fördermittel aus der Staatskasse erhalten und deren Firmenhistorie auch während dem 2. Weltkrieg "erfolgreich" fortgesetzt wurde, finanzieren sich die Kleinstverlage überwiegend aus der eigenen finanziellen Kraft.

Nicole J. Küppers