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Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Was sie als Kunde wissen sollten!

2000 – dieses Jahr läutete im Energiesektor ein neues Zeitalter ein, denn mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches das Stromeinspeisungsgesetz ablöste, rückte die ökologische Energiegewinnung stärker ins Zentrum des Interesses. Und mit ihr auch die Photovoltaikanlage.

Einspeisvergütung lockt Privathaushalte

Laut Zielsetzung der politischen Verantwortlichen sollen bis zum Jahr 2020 35 Prozent des Gesamtstrombedarfs in Deutschland ökologisch gedeckt werden. Um diese Vision zumindest im Ansatz erreichen zu können, setzen die Regierungsverantwortlichen auf Privathaushalte bei der Stromerzeugung. Deshalb werden Photovoltaikanlagen auf Hausdächern nicht nur mit satten Zuschüssen beim Bau gefördert, sondern der produzierte Strom mit der so genannten Einspeisevergütung für Solarstrom vergütet. Die Verankerung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz als EEG bezeichnet, schaffte im Jahr 2000 hierfür den gesetzlichen Rahmen und definierte die Abnahmepflicht des eingespeisten Stroms durch den örtlichen Stromnetzbetreiber und die Zahlung der Einspeisevergütung über einen vertraglich festgesetzten Zeitraum.

Degression nimmt stetig zu

So visionär der Gesetzgeber auch bei der Definition des zu erreichenden Ökostromziels war, so erstaunlich war das Interesse der Bevölkerung an Photovoltaikanlagen. Die Nachfrage blieb in den letzten elf Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Allerdings sehr zum Leidwesen der Privathaushalte.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom vor. Dies bedeutet, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom in Abhängigkeit von der Zahl der neu hinzukommenden Photovoltaikanlagen stetig angepasst werden muss. Das Resultat ist nach wie vor eine mindestens einmal jährlich sinkende Einspeisevergütung pro ins Stromnetz eingebrachter Kilowattstunde Solarstrom.

Auch 2012 sinkt die Einspeisevergütung

Bereits im Jahr 2011, entsprechend der aktuellen Fassung des EEG, mussten die privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine satte Kürzung bei der Einspeisevergütung hinnehmen. 13 Prozent beträgt die aktuelle Degression.

Nach langen Spekulationen steht nun auch die Einspeisevergütung für Solarstrom für das Jahr 2012 fest und abermals muss eine deutliche Vergütungsanpassung nach unten hingenommen werden. Die Degression der Einspeisevergütung beträgt zum 01.01.2012 neun Prozent.

Daraus ergibt sich, dass bei kleineren Anlagen, die eine Leistung von bis zu 30 Kilowatt erbringen, die Einspeisevergütung auf 26,15 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom sinkt.

Investitionsintensivere Photovoltaikanlagen mit höherer Leistung werden sogar noch geringer entlohnt. Entsprechend der Degression erhält der Betreiber ab 2012 nur noch 24,87 Cent pro Kilowattstunde bei bis zu 100 Kilowatt starken Photovoltaikanlagen.

Größtanlagen jenseits einer Leistung von 100 Kilowatt sinken in der Einspeisevergütung konform dazu auf fortan 23,53 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom.

Talfahrt der Einspeisevergütung setzt sich fort

Wann immer die neuste Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz veröffentlicht wurde, erging harsche Kritik über die stetig zunehmenden Kürzungen für Solarstrom. Dennoch ist ein Ende dieser Talfahrt noch nicht abzusehen. Der Gesetzgeber hält sich trotz der zum Jahresbeginn 2012 einsetzenden Kürzungswelle noch weitere Abstriche bei der Einspeisevergütung im Jahresverlauf vor.

Deshalb wird zum Jahresende 2011 eine Zunahme an Neubauten von Photovoltaikanlagen erwartet. Schließlich gelten die Neuerungen in der Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom nur für nach Gesetzesinkrafttreten errichtete Anlagen. Bereits bestehende Verträge bleiben von den Neuerungen unberührt – bislang noch garantiert bis zum Ende der Vertragslaufzeit.