Riester & Rürup Ratgeber
Die Wohn Riester Förderung
Höhe der Förderung
Die maximale Wohn Riester Förderung liegt seit 2008 bei 154 Euro Grundzulage. Diese wird für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten, sowie für mittelbar Zulagenberechtigte ausgezahlt. Zu ersteren zählen alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also auch Auszubildende, Wehrdienstleistende, Arbeitslose und Absolventen eines sozialen oder ökologischen Jahres. Zu den mittelbar Zulagenberechtigten zählen alle Personen, die selbst nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind, aber mit einer unmittelbar zulagenberechtigten Person verheiratet sind.
Zusätzlich wird für alle kindergeldberechtigten Kinder eine Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro pro Kind. Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, bekommen sogar eine Kinderzulage von 300 Euro.
Außerdem gibt es eine Wohn Riester Zulage für alle Berufseinsteiger. Diese liegt derzeit bei 200 Euro. Sie wird Personen gezahlt, die noch vor dem 25. Lebensjahr einen Riester oder Wohn Riester Vertrag abschließen.
Verrechnung der Förderung
Die Wohn Riester Förderung wird je nach Art des Wohn Riester Vertrages ausgezahlt. Wird ein klassischer Riester Vertrag abgeschlossen, fließt die Förderung in diesen hinein. Sobald eine eigene Immobilie erworben oder saniert bzw. entschuldet werden soll, kann das Geld aus dem Vertrag entnommen werden.
Wird ein Wohn Riester Darlehen aufgenommen, fließt die Förderung in die Tilgung des Darlehens, so dass der eigene Tilgungsanteil gesenkt wird. Beim Wohn Riester Bausparvertrag wird die Wohn Riester Förderung zunächst zum Ansparen der benötigten Mindestbausparsumme, danach zum Tilgen des Bauspardarlehens verwendet.
Voraussetzungen für die volle Förderung
Damit die Wohn Riester Förderung in voller Höhe gezahlt werden kann, ist es notwendig, dass mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sollten Geringverdiener einen Wohn Riester Vertrag abschließen, muss wenigstens ein Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.
Die Beiträge, die zur Ausschöpfung der maximalen Zulagen notwendig sind, sind jährlich auf 2.100 Euro gedeckelt. Höhere Beiträge können zwar in den Wohn Riester Vertrag gezahlt werden, doch erhöhen diese nicht mehr weiter die Förderung.
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Am 13. Dez. 2011 unter:
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