Alles über Riester & Rürup
Rürup Rente: Steuerliche Behandlung der Beiträge
Rürup Rente: Steuerliche Behandlung der Beiträge
Steuerliche Grundlagen in der Ansparphase
Die Ansparphase in der Rürup Rente beginnt mit Abschluss des Vertrages. Alle Beiträge, die in diesen Vertrag eingezahlt werden, stellen aus steuerlicher Sicht Sonderausgaben dar. Sie werden gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd eingesetzt. Arbeitnehmer müssen allerdings die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von diesen Sonderausgaben abziehen.
Während der Ansparphase können jährlich steigende Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Begonnen hat alles im Jahr 2005. Damals waren 60 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Dieser Satz steigt seither jährlich um jeweils zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 sind dann die gesamten Beiträge für die Rürup Rente steuerlich absetzbar. Allerdings sind die jährlichen Beiträge auf maximal 20.000 Euro für Alleinstehende, bzw. 40.000 Euro für Verheiratete begrenzt.
Die Rentenphase
Auch während der Rentenphase sind in der Rürup Rente steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Genau, wie bei der Riester Rente, die vorwiegend für Arbeitnehmer und Geringverdiener in Frage kommt, wird bei der Rürup Rente eine nachgelagerte Besteuerung durchgeführt. Das heißt, die im Alter ausgezahlten Rentenbeträge müssen versteuert werden.
Dabei begann man hier mit einer Besteuerung von 50 Prozent der Renten im Jahr 2005, in diesem Jahr liegt die Besteuerung bereits bei 62 Prozent. Sie steigt ebenfalls jährlich um zwei Prozentpunkte an. Ab dem Jahr 2021 steigt der zu versteuernde Rentenanteil nur noch um ein Prozent jährlich. Dadurch werden die Rentenauszahlungen ab 2040 zu 100 Prozent versteuert. Ein eventuell steuerfreier Anteil wird dabei mit Beginn der Rentenzahlung festgeschrieben und bleibt während der gesamten Rentenzahlung gleich hoch. Dabei bemisst sich dieser steuerfreie Anteil stets auf die erste Jahresrente, so dass spätere Rentenerhöhungen stets voll versteuert werden müssen.
Dennoch lohnt sich die Rürup Rente in den meisten Fällen, da der persönliche Steuersatz im Alter deutlich unter dem, der während des Erwerbslebens galt, liegt.
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Am 05. Dez. 2011 unter:
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