Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale bestättigt
Strom: FlexStrom muss Bonus zahlen!
Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale
„Wir Verbraucherschützer fühlen uns in unserer seit mehr als einem Jahr immer wieder bundesweit veröffentlichten Rechtsauffassung bestätigt“, so Fabian Fehrenbach weiter. „FlexStrom hatte den Standpunkt der Verbraucherzentrale mit einigen schwachen amtsgerichtlichen Urteilen in Frage gestellt, die aber unsere Sichtweise nicht erschüttern konnten.“ Die Schlichtungsstelle Energie hat jetzt erfreulicherweise die Meinung der Verbraucherzentrale und mehrer Gerichte bestätigt. Der Ombudsmann begründet die Unwirksamkeit der auch von den Verbraucherzentralen als unwirksam erachteten Allgemeinen Geschäftsbedingung 7.3. gleich mit mehreren triftigen Argumenten. Diese können in der Schlichtungsempfehlung unter www.schlichtungsstelle-energie.de nachgelesen werden.
Der Schiedsspruch der Schlichtungsstelle Energie ist zwar nur eine Empfehlung des Ombudsmannes an FlexStrom. Allerdings können sich alle Betroffenen, denen die Auszahlung des Bonus verweigert wird, zur Klärung an die Schlichtungsstelle wenden. „FlexStrom muss für jedes vor der Schlichtungsstelle durchgeführte Verfahren eine Verfahrenspauschale von 350,- Euro bezahlen. Diese liegt in aller Regel über dem Bonus liegt“, freut sich Fehrenbach. „Mit dem neuen Schlichtungsverfahren gibt der Gesetzgeber Verbrauchern nach erfolglos durchgeführter Beschwerde dankenswerter Weise ein kleines Druckmittel gegen Energieversorger an die Hand.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten, den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern. Dafür sollten sie unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen setzten. Gleichzeitig sollten sie androhen, nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle einzuschalten. Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/flexstrom-schlichtung einen Musterbrief an.
Wer die Schlichtungsstelle anrufen will, sollte sich wenden an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin Tel.: 030 / 27 57 240 - 0,
Für weitere Informationen:
Fabian Fehrenbach, Fachberater Energierecht
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Am 05. Jan. 2012 unter:
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