Stolperfalle beim Krankengeld vermeiden
Fall des Monats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
Was sich zunächst nach einer Kleinigkeit anhört, hat für die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern fatale Auswirkungen. Ihr Arbeitsverhältnis endete während ihrer Krankheit und sie hat sich nicht arbeitslos gemeldet. Durch die Lücke von einem Tag in der Krankschreibung verliert sie nun ihren Anspruch auf Krankengeld. "Zusätzlich muss sich Frau B. mit dem Ende des Krankengeldes bei der Krankenkasse melden und klären, wie sie weiterhin versichert ist", erklärt die Patientenberaterin.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos sein. "Das bedeutet, man geht spätestens am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt ", sagt Fabris. UPD-Tipp: Krankenkassen, Reha-Kliniken und Ärzte informieren häufig nicht, über den möglichen Verlust des Krankengeldanspruchs und die Änderung des Versicherungsstatus. Deshalb muss man als Patient selbst sicherstellen, dass der Arzt die Folgekrankschreibung immer rechtzeitig ausstellt.