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Innenministerkonferenz - Terrorismusbekämpfung

Schünemann will "Terrorhelfer" Ibrahim R. zügig abschieben

Terrorhelfer Ibrahim R. soll nach Auffassung von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann nach Verbüßung seiner dreijährigen Haftstrafe im Oktober unverzüglich in den Irak abgeschoben werden. "Für mich ist klar, dass ein irakischer Anhänger Osama bin Ladens, der zur Teilnahme zum Dschihad der Kaida aufruft, nicht in Deutschland frei herumlaufen darf" sagte Schünemann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er werde daher alles daran setzen, dass Ibrahim R. in seine Heimat abgeschoben werde.

Bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni wolle er den Fall thematisieren, um möglichen Einwenden wegen der Sicherheitslage im Irak früh entgegenzuwirken. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei der Innenministerkonferenz und mit dem Bundesinnenministerium einen Konsens erzielen, damit die Ausreiseverfügung zügig umgesetzt werden kann", sagte Schünemann.

Nach dem vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom Juni 2008 hatte der Iraker Internet-Botschaften von El Kaida verbreitet und dadurch in 22 Fällen um Mitglieder oder Unterstützer für das Terrornetzwerk geworben. Da seine Zeit in der Untersuchungshaft angerechnet wird, endet für den einst in Georgsmarienhütte bei Osnabrück lebenden Flüchtling die Haftzeit im Oktober. Dann droht dem 38-Jährigen die Abschiebung. "Die Frau, die sich von Ibrahim R. getrennt haben soll, hat für sich und die Kinder ein von ihrem Mann unabhängiges Aufenthaltsrecht beantragt", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums.

Am 15-05-2009

Sprengstoff

Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der islamischen "Sauerland-Gruppe" hat der als Zeuge geladene Chemikalienhändler Rainer B. die Aussage verweigert. Der 38-Jährige aus dem niedersächsischen Hodenhagen gab am Dienstag (19. Mai) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf lediglich zu Protokoll, dass der Angeklagte Daniel S. Wasserstoffperoxid bei ihm gekauft habe.

Nach Erkenntnissen der Ermittler soll jedoch der ebenfalls Angeklagte Fritz G. die Chemikalien bestellt und abgeholt haben. Wasserstoffperoxid wird zur Herstellung von Sprengstoff verwendet.

Rainer B. war im Juli vergangenen Jahres bei einer bundesweiten Razzia ins Visier der Ermittler geraten, als bei mehreren Händlern tonnenweise Chemikalien beschlagnahmt wurden. Der Händler teilt sich in Hodenhagen eine Halle mit einem 34-jährigen Unternehmer, von dem er das Wasserstoffperoxid bezogen hatte.

Der 34-Jährige gab als Zeuge vor dem OLG an, er habe sechs Fässer mit je 65 Kilogramm Wasserstoffperoxid für den Händler bei einem Chemiebetrieb geordert. Der Händler habe ihm gegenüber angegeben, mit den Chemikalien Kanister reinigen zu wollen.

Den Mitgliedern der "Sauerland-Gruppe" wird vorgeworfen, im Jahr 2007 Autobombenanschläge auf US-Einrichtungen in mehreren deutschen Großstädten geplant zu haben. Die Männer hatten sich zwölf Fässer mit der Chemikalie Wasserstoffperoxid beschafft und in einer Ferienwohnung im sauerländischen Medebach-Oberschledorn damit begonnen, daraus Sprengstoff herzustellen. Am 4. September 2007 wurden sie in der Ferienwohnung festgenommen.

Am 19-05-2009

Besuch von Terrorcamps künftig strafbar

Der Bundestag hat am Donnerstag zahlreiche Änderungen im Strafrecht beschlossen. Künftig soll demnach der Besuch von Terrorcamps strafbar sein. Außerdem setzten die Abgeordneten die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder in Kraft, wonach die Strafe eines Täters abgemildert oder ausgesetzt werden kann, wenn er mit den Behörden kooperiert. Grüne und Linke kritisierten die Neuregelungen. Abgeordnete beider Fraktionen bezeichneten die neue Kronzeugenregelung als "unwürdigen Handel mit der Gerechtigkeit". Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag kritisierte, die in Aussicht gestellte Strafmilderung sei "nichts anderes als ein Judaslohn für Verrat". Außerdem kritisierte er die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps als "Ausdruck einer Sicherheitsphobie".

Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden, wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt oder selbst ausbildet. Auch die Anleitung zu schweren Gewalttaten soll künftig unter Strafe stehen. Dazu zählt unter anderem die Verbreitung entsprechender Informationsmaterialien im Internet. Montag warnte davor, rechtsstaatliche Grundsätze "nicht scheibchenweise einer trügerischen Sicherheit" zu opfern.

Der ehemalige Bundesrichter, Links-Fraktionsvize Wolfgang Neskovic, kritisierte, die neue Kronzeugenregelung bevorzuge Täter, die im kriminellen Milieu tief verwurzelt seien. Die Absicht, Richter zu entlasten, sei richtig. "In unserem Land haben zu wenig Richter zu wenig Zeit, um zu viel Arbeit zu erledigen", betonte Neskovic. Doch sowohl die Kronzeugenregelung als auch die Festschreibung von gerichtlichen Absprachen, sogenannten Deals, gäben falsche Antworten auf wichtige Fragen.

FDP begrüßt "Deals"

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen sagte, den Fortschritten beim Opferschutz stünden fehlende Regelungen unter anderem bei mutmaßlichen Straftaten von Soldaten im Ausland entgegen. Auch bei der Nutzung von DNA-Spuren gebe es noch Regelungslücken. Erfreulich sei indes, dass endlich klare rechtliche Grundlagen für gerichtliche Absprachen kommen. Die erweiterte Kronzeugenregelung werde von den Liberalen aber nicht mitgetragen.

Zypries: Bei den Deals handelt es sich nicht um Privilegien für Weiße-Kragen-Täter

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Neuregelung. "Der Staat muss nicht nur für eine angemessene Bestrafung der Täter sorgen, sondern er hat auch den verfassungsrechtlichen Auftrag, gerade schwere Straftaten aufzuklären und zu verhindern", sagte Zypries. Auch künftig gebe es für Kronzeugen keine "übermäßigen Milderungen". Die Neuregelung schaffe vor allem mehr Transparenz. Sie wandte sich auch gegen Kritik an den sogenannten Deals. Es handle sich nicht um "Privilegien für Weiße-Kragen-Täter". "Vor dem Gesetz müssen auch weiterhin auch alle gleich sein", sagte die Ministerin.

Für die Unions-Fraktion betonte deren Rechtsexperte Jürgen Gehb (CDU), die Kronzeugenregelung sei ein "weiterer Meilenstein" bei der Aufklärung komplizierter Straftaten. Hier sei die Justiz oft auf Mithilfe von Straftätern angewiesen. Auch die Deals würden endlich aus dem "Dunstkreis" der Intransparenz geholt. Und die Strafbewehrung schon des Aufenthalts in Terrorcamps sei gerechtfertigt, da sich der Rechtsstaat gerade bei drohenden terroristischen Gefahren nicht blind machen dürfe.

Am 28-05-2009

Attentate in Frankreich

Eine Terrorwelle erfasst Frankreich. In Toulouse hat sich ein Mann, der sich zu der Terrorgruppe al-Qaida bekannt haben soll, verschanzt. Bei dem Attentat auf eine jüdische Schule, das laut einem französischen Polizeisprecher der Vergeltungsschlag für getötete palästinensische Kinder gewesen sein soll, kamen vier Personen um ihr Leben. In Paris wird von einer Autobombe berichtet, die vor der indonesischen Botschaft explodiert ist. Menschen kamen nicht zu Schaden. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den beiden Ereignissen?

Die Frage ist wohl, warum Frankreich, das mitten im Wahlkampf steckt, gerade zu diesem Zeitpunkt von zwei Attentaten heim gesucht wird. Immerhin präsentiert sich Präsident Sarkozy als sehr nah am Geschehen, indem er sich persönlich mit der Einsatzleitung des Polizeiteams trifft, um die Lage zu besprechen. Wenn das keine Volksnähe demonstriert. Just zu dem Zeitpunkt, in dem die sozialistische Flanke gut im Kurs steht und eine Wiederwahl ganz und gar nicht sicher ist. Noch vor wenigen Tagen ging die Sorge seiner Frau durch die Presse, er arbeite sich fast zu Tode. Rührend.

Und dann kommt ein Mann, der sich angeblich zu al-Qaida bekennt und schenkt dem hart arbeitenden Mann ein Attentat auf eine jüdische Schule. Al-Qaida, jene ominöse Vereinigung, die auch für den Anschlag auf das World Trade Center 2001 verantwortlich gemacht wird und hierdurch den militärischen Einsatz in Afghanistan scheinbar legitimierte. Eine Gruppierung, von der einige Vertreter aus dem Lager der Verschwörungstheorien glauben, sie sei eine Erfindung des CIA.

Auch wenn hier keine Verschwörungstheorien bekräftigt werden sollen, so wirkt die Situation inszeniert. Sarkozy und die, die genau ihn an dieser Position sehen wollen, profitieren erheblich von diesem Vorfall. Auch der militärische Einsatz Frankreichs in Lybien scheint gerechtfertigter, wenn es Opfer zweier Anschläge wird.

Dass es eine jüdische Schule war, ist ebenfalls ein delikates Detail. Rechtfertigt das nicht rückwirkend die jüngsten Angriffe auf Palästina? Müssen diese Staaten – Israel, Frankreich und die USA – nicht ihre Feinde in der Welt eliminieren, weil ansonsten immer wieder die Gefahr vergeltender Terroranschläge besteht? Allen voran den Iran?

Wie auch immer die Wahrheit aussieht: sie hat mit hoher Wahrscheinlichkeit ein anderes Gesicht, als das in den Medien transportierte. Es wirkt merkwürdig, dass eine Polizeieinheit, die einen Terrorverdächtigen vor einem Haus belagert, der angeblich auf sie schießt, sich zum Teil ohne jede Schutzkleidung vor diesem Haus aufhält. Vielleicht sind aber auch einfach nur die Arbeitsbedingungen für französische Polizisten so unerträglich, dass sie sich auch gerne erschießen lassen. Für das Vaterland. Die Franzosen gelten nach wie vor als eiserne Patrioten.

Sie, wie auch die jüdischen Franzosen, die nach dem Angriff auf die Schule wieder auf sich als Opfer aufmerksam machen und auf ihr verfolgtes Dasein in der Welt hinweisen können, zeigen, dass ihnen gar keine andere Wahl bleibt, als weiter zu kämpfen.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der al-Qaida Attentäter bedauerlicher Weise beim Stürmen des Hauses umkommen wird. Das ersparte eine weitere, langwierige Presseinszenierung eines Strafprozesses. Es sei denn, ein solcher Prozess würde weiterhin den Fokus des Geschehens auf sich lenken und Sarkozys Entschlossenheit, für sein Volk einzutreten, untermauern. Wir werden über die Medien ohnehin nur erfahren, was wir erfahren sollen. So viel ist sicher.

Oliver Rückemann

Seit mehr als 11 Jahren freier Berater - Autor des Buches "Ökolution 4.0 - Wirtschaftliche und gesellschaftliche Imperative in Zeiten ökologischer und ökonomischer Krisen"

Am 21-03-2012

Vereinigung der verfolgten des Naziregimes

Etwa 40 Teilnehmende beteiligten sich an dem traditionellen Gedenkgang der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) vom Rathaus zur ehemaligen Synagoge. Er fand statt zur Erinnerung an den 74. Jahrestag der Pogromnacht und die damit verbundenen Verbrechen gegen jüdische Bürger dieser Stadt. Dieses Gedenken war verbunden mit der Warnung vor Antisemitismus und Rassismus heute.

„Wenn wir heute an die Reichspogromnacht erinnern, dann vergessen wir auch nicht, dass vor genau einem Jahr der neofaschistische Terror in Form der NSU öffentlich geworden ist, ein Terror, der hier in Kassel mit Halit Yozgat im Jahre 2006 eines seiner 10 Todesopfer gefunden hat,“ betonte Dr. Ulrich Schneider bei der Auftaktkundgebung. Niemand wolle das staatlich organisierte Verbrechen vor 74 Jahren und die darauf folgende Massenvernichtung mit dem neofaschistischen Terror heute gleichsetzen, aber der Terror der NSU und die anderen über 180 Opfer der rassistischen Politik in unserem Lande seit 1990 zeigten, dass Rassismus und Antisemitismus keine historischen Phänomene sind, sondern eine gegenwärtige Bedrohungen unserer demokratischen Gesellschaft und der hier lebenden Menschen, die als Fremde angesehen werden, bedeuten.

Zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung gehöre es, dass man sich mit den Wurzeln und Traditionen des Antisemitismus auch in dieser Stadt auseinandersetze. Aus diesem Grund führe man alljährlich einen solche Gedenkgang auf den Spuren von Ausgrenzung, Verfolgung und Deportation durch, dieses Jahr mit Blick auf die 1100 Jahr-Feier. Denn auch dieses Thema gehöre in das Stadtjubiläum, betonte Dr. Schneider.

Dr. Schneider - für die Kreisvereinigung der VVN-BdA

Am 07-11-2012

Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, vereinigt mit Gustav Heinemann-Initiative

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Antiterrordateigesetz (1 BvR 1215/07) attestiert dem Bundesgesetzgeber einmal mehr verfassungswidriges Handeln im Kampf gegen vermeintliche Terroristen. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung den Kreis der erfassten Personen, den Austausch besonders sensibler Informationen (aus Telekommunikations-Überwachung und Lauschangriffen) sowie die zugriffsberechtigten Behörden stark begrenzt. Zudem wurden die freie Suche in den Datenbeständen ("Inverssuche") beschränkt, die Sicherheitsbehörden zur Veröffentlichung weiterer Merkmalskataloge der gespeicherten Daten verpflichtet und die Kontrollbefugnisse der Datenschutzbeauftragten gestärkt.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Humanistische Union sieht wesentliche Fragen des Informationsaustauschs zwischen Polizei und Geheimdiensten weiterhin als ungelöst

Die Humanistische Union ist trotz der umfangreichen Kritik an den verfassungswidrigen Regelungen von der Karlsruher Entscheidung enttäuscht. Die Bürgerrechtsorganisation war in der mündlichen Verhandlung als Sachverständige geladen. Nach Einschätzung ihres amtierenden Vorsitzenden, Werner Koep-Kerstin, ist das Gericht der zentralen Frage des Verfahrens ausgewichen: "Die Richterinnen und Richter haben in ihrer Entscheidung noch einmal betont, dass Polizei und Geheimdienste unterschiedliche operative Aufgaben verfolgen, ihre Informationsverarbeitung einer gegensätzlichen Logik gehorchen. Wie dies in einer gemeinsamen Zentraldatei verbunden werden kann, ohne dass es zu rechtsstaatlich fragwürdigen Datenübermittlungen und Befugniserweiterungen kommt - eine Antwort auf diese Frage blieb das Gericht leider schuldig." Während der Verhandlung zur heute entschiedenen Verfassungsbeschwerde war bekannt geworden, dass die meisten Abfragen an die Antiterrordatei von Polizeibehörden gestellt werden. Diese erhalten so Zugriff auf geheimdienstlich erlangte Informationen, die sich im Gegensatz zu den sonstigen von der Polizei erhobenen Daten einer gerichtlichen Überprüfung und Bewertung weitgehend entziehen, weil sie oft vage sind und aus unbelegten Quellen stammen. Solche "Informationen" dürfen bisher aus gutem Grund nicht für weitere eingriffsintensive Maßnahmen der Polizeibehörden herangezogen werden.

Für Werner Koep-Kerstin steht daher fest: "Im Zeitalter digitaler Ermittlungen reicht es längst nicht mehr aus, allein die Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sauber zu trennen. Ermittlungsarbeit stützt sich heutzutage immer mehr auf die Gewinnung, Verarbeitung und den Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden. Deshalb wäre es an der Zeit, das Trennungsgebot auf der informationellen Ebene umzusetzen. Das haben die Karlsruher Richter mit Ihrer heutigen Entscheidung leider versäumt." Die Dringlichkeit einer grundsätzlichen Klärung dieser Fragen ergibt sich nach Ansicht der Humanistischen Union bereits daraus, dass seit letztem Jahr mit der Rechtsextremismus-Datei eine nahezu identische Kopie der Antiterrordatei in Betrieb genommen worden sei, die nun ebenfalls überarbeitet werden müsse.

Am 24-04-2013