Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Strompreis Nachrichten

Greenpeace energy eG - Erfolgreicher grüner Stromversorger will 2002 Preise senken

Der Stromversorger Greenpeace energy eG zieht anlässlich seines zweiten Geburtstags eine positive Bilanz. Die im November 1999 gegründete Genossenschaft habe heute bundesweit über 13.000 Haushalte und Gewerbekunden unter Vertrag, bei Steigerungsraten von mehreren hundert Kunden pro Monat. Damit sei bewiesen, dass die bundesweite Vollversorgung ohne Atom- und Kohlestrom zu realistischen Preisen funktioniert.

"Trotz zum Teil unverschämt hoher Netznutzungsgebühren und den Dumpingpreisen anderer Stromanbieter haben wir uns als führender Anbieter von sauberem Strom etabliert", sagt Robert Werner, Vorstand von Greenpeace energy eG. "Wir liefern rund um die Uhr saubere Energie mit einem hohen Anteil an Sonnenstrom und der Erfolg zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind." Der Neubau von Anlagen sei fester Bestandteil des Konzeptes. Seit Juni 2001 versorgt Greenpeace energy seine Kunden mit Solarstrom aus einer eigenen, neu errichteten Fotovoltaik-Anlage in Schwäbisch Hall.

Im Laufe des nächsten Jahres erwartet Werner entgegen des Branchentrends eine deutliche Preissenkung für Greenpeace energy Strom, da auf juristischem Weg eine Senkung der Netznutzungs-gebühren erreicht werden soll, die sofort an die Kunden weitergegeben werde. Weit über die Hälfte des Strompreises besteht aus Steuern und Netznutzungsgebühren. "Die maßlose Abkassiererei vieler Netzbetreiber muss endlich ein Ende haben", sagt Werner. Dass juristische Schritte lohnen, zeigt das Beispiel der Stadtwerke Crailsheim, gegen die Greenpeace energy im Februar Beschwerde bei der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg eingelegt hatte. Noch während des Verfahrens der Kartellbehörde nahmen die Stadtwerke den Preis von 14,51 Pf/kWh auf 11,50 Pf/kWh zurück.

Am 23-11-2001

Erste Abmahnung für überhöhte Stromgebühren

Das Bundeskartellamt hat zum ersten Mal einen Stromversorger wegen zu hoher Netznutzungs-Entgelte abgemahnt. Es handele sich dabei um die erste Entscheidung im Rahmen der im Januar eingeleiteten zehn Verfahren gegen Netzbetreiber, sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Weitere sollten in Kürze folgen. Ziel aller Verfahren sei eine "substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte". Sie seien derzeit das Haupthindernis für einen Wettbewerb auf den Strommärkten, betonte Böge. Im vorliegenden Fall verglich das Kartellamt die vom Mainzer Unternehmen von Wettbewerbern geforderten Nutzungsentgelte mit den Preisen, die von der RWE Net AG verlangt werden.

Dabei wurden auch die unterschiedlich strukturierten Versorgungsgebiete berücksichtigt. Es stellte sich heraus, dass die Gebühren um bis zu 23 Prozent höher lagen. Das weitere Verfahren sieht nun vor, dass die Stadtwerke Mainz bis Mitte kommenden Monats Gelegenheit zur Stellungnahme haben, bevor die Abmahnung in eine förmliche Untersagung mündet. Falls sich das betroffene Unternehmen dabei zu einer drastischen Preissenkung bei der Netznutzung entschließt, könnte der Missbrauchsverdacht noch ausgeräumt werden.

Am 27-08-2002

Energie sparen

Rund ein Drittel der privaten Stromrechnung geht auf das Konto von Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine. Wer allerdings konsequent auf energieeffiziente Produkte setze, senke Verbrauch und Kosten. Das berichtet die Initiative EnergieEffizienz. Nach ihren Berechnungen lassen sich pro Haushalt jährlich bis zu 70 Euro einsparen. Energieeffiziente Geräte sind am einheitlichen EU-Energieetikett (EU-Label) zu erkennen, die Garäte anhand der Energieeffiezienzklassen A bis G kennzeichnen.

Auf dem Label sind untereinander sieben farbige Pfeile abgebildet. Sie markieren die so genannten Energieeffizienzklassen (A bis G): Ein A-Gerät verbraucht wenig Energie, während G-Geräte wahre Stromschlucker sind. Das EU-Label kennzeichnet Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner und Waschtrockner. Ab Sommer 2003 gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Elektrobacköfen.

Besonder Effizient ist Klasse A. Sie schone das Klima und senke gleichzeitig die Kosten, so die Initiative. Bis zu 70 Euro könne eine vierköpfige Familie jährlich einsparen.

In der Untersuchung wurde der Stromverbrauch von sehr effizienten und weniger effizienten Haushaltsgeräten miteinander verglichen. Grundlage der Beispielrechnung war die typische Geräteausstattung eines Vier-Personen-Haushalts. Dazu gehörten ein Kühlschrank, ein Gefrierschrank, eine Waschmaschine, ein Wäschetrockner und eine Geschirrspülmaschine.

Das konkrete Einsparpotenzial richte sich nach der Geräteart, so das Ergebnis. Beispielsweise sei der Kaufpreis eines A-Kühlschranks um 50 Euro höher als der eines B-Geräts. Das A-Gerät habe aber einen um rund 100 Kilowattstunden niedrigeren Energieverbrauch im Jahr. Nach zwölf Jahren - so lange würden Haushaltsgeräte heute in der Regel genutzt - bedeute das eine Einsparung von rund 180 Euro (angenommener Strompreis: 15 Cent pro Kilowattstunde).

Auf lange Sicht zahle sich der Kauf des A-Gerätes also in jedem Fall aus. Ein weiterer Hinweis: Besonders bei Kühl- und Gefriergeräten habe die Technik in den letzten Jahren so weit optimiert werden können, dass es inzwischen auch innerhalb der A-Klasse relativ große Unterschiede gebe. Bei A-Geräten empfehle sich deshalb immer ein direkter Vergleich der Energieverbrauchswerte pro Jahr, die auch auf dem EU-Label angegeben sind.

Am 06-06-2003

Kritik von Greenpeace energy

Zu hohe Netznutzungsentgelte und teilweise chaotische Abläufe beim Versorgerwechsel behindern einen fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt. Das ist das Fazit des Stromversorgers Greenpeace energy zum Monitoringbericht über den Stand des liberalisierten Strommarkts, den das Bundeswirtschaftsministerium am morgigen Donnerstag vorlegen will. So bestehe die Gefahr, dass die Regeln des Strommarktes auch unter einer Regulierungsbehörde wie bisher von den Interessen der Netzbetreiber und Industriekunden dominiert würden. Das würde sich vor allem negativ auf die Ökostrombranche auswirken.

Was in dem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zaghaft formuliert sei, prangerten Verbraucherschützer schon seit langem an. So sei es nicht verwunderlich, dass bereits viele neue Stromanbieter aufgeben mussten. Der Bericht komme zu dem Schluss: "Wie angemessene Netznutzungsentgelte nach einem breit akzeptierten Verfahrenbestimmt werden, ist bisher nicht zufriedenstellend beantwortet".

In dem nach Medienberichten mit den Netzbetreibern abgestimmten Papier, welches Greenpeace energy vorliegt, heiße es weiter: "Neben den Netznutzungsentgelten haben sich eine Reihe weiterer Faktoren als Hemmnisse für den Marktzutritt neuer Anbieter im Massenkundengeschäft herausgestellt", was auf die uneinheitlichen Abläufe beim Lieferantenwechsel abziele. Umso enttäuschender seien die Vorschläge des Ministeriums für die zukünftige und längst überfällige Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, der für eine ökologisch nachhaltige und sichere Versorgung unerlässlich sei.

"Es besteht die Gefahr, dass die Regeln des Strommarktes auch unter einer Regulierungsbehörde wie bisher vonden Interessen der Netzbetreiber und Industriekunden dominiert werden", resümiert Robert Werner, Vorstand bei Greenpeace energy. "Mit diesen diffusen Vorstellungen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs rückt ein funktionierender Strommarkt in weite Ferne, was für die stetig wachsende Ökostrombranche fatale Auswirkungen hätte." Vor diesem Hintergrund sowie der am heutigen Mittwoch bekannt gewordenen fristlosen Auflösung der "Task-Force-Netzzugang", fordert Greenpeace energy das Vorziehen der Einsetzung einer Regulierungsbehörde zum 1. Januar 2004. "Sonst gibt es bald nichts mehr zu regulieren", so Werner. Die Behörde müsse maximale Unabhängigkeit und Kompetenz bekommen, damit die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden könnten. Greenpeace energy eG ist ein bundesweiter Ökostromanbieter. Die Energie-Genossenschaft versorgt rund 19.000 Privat- und Gewerbekunden.

Am 03-09-2003

Verbraucherschützer

Die Daten des Statistischen Bundesamtes zur Strompreisentwicklung privater Haushalte zeigen seit 2000 einen treppenförmigen Anstieg der Strompreise. Selbst nach Abzug der Stromsteuer zeigt sich ein Anstieg der Preise seit 2000 um mehr als 1,5 Cent je Kilowattstunde. Die gestiegene Vergütung von Windkraftstrom ist als Erklärung untauglich, sagt der Bund der Energieverbraucher. Denn die Strompreise waren auch im Jahr 2000 schon durch das Stromeinspeisegesetz belastet. Der Vergütungsanstieg für Erneuerbare schlage höchstens mit einem viertel Cent je Kilowattstunde zu Buche. Während Steuern und Abgaben den Bürgern zugute kämen, verblieben die höheren Strompreise bei den Unternehmen.

"Der Anstieg der Strompreise seit dem Jahr 2000 hat nichts mit höheren staatlichen Abgaben oder Steuern zu tun. Denn selbst nach deren Abzug zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Beträge, die der Stromwirtschaft verbleiben", kommentiert Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, "Während die übrige Wirtschaft einen Höchststand an Insolvenzen verzeichnet, kassiert die Stromwirtschaft und schiebt das dann auch noch auf den Staat. Ein peinliches Abblenkungsmanöver nach dem Motto "Haltet den Dieb".

Zudem entzögen die überhöhten Strompreise den Verbrauchern Kaufkraft. Der Bund der Energieverbraucher hat abgeschätzt, dass durch angemessene Strompreise per Saldo 115.000 neue Arbeitsplätze entstehen würden. Aber auch die übrige Wirtschaft werde durch zu hohe Strompreise belastet. Im Strompreis der Haushaltskunden ist seit Jahrzehnten ein erheblicher Betrag für den Ersatz alter Kraftwerke durch neue Anlagen enthalten: Die Abschreibungen. "Diese Beträge müssen jetzt auch zweckentsprechend eingesetzt werden. Es geht nicht an, dass Verbraucher den Kraftwerksneubau ein zweites Mal bezahlen müssen", kritisiert der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist die einzige Interessenvertretung der privaten und kleingewerblichen Energieverbraucher in der Bundesrepublik. Der bundesweit tätige Verband hat fast 8.000 Mitglieder und ist Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Am 08-06-2004

Schaden eine Milliarde monatlich

Der Bund der Energieverbraucher hat am Freitag in Brüssel Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingereicht, weil sie bisher die Netztarife für Strom und Gas nicht kontrolliert hat. Spätestens am 1. Juli hätte es nach den EU-Richtlinien auch in Deutschland eine Regulierungsbehörde geben müssen. Den Verbrauchern entstünden durch überhöhte Strom- und Gaspreise Verluste von monatlich einer Milliarde Euro, sagte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters.

Die Bundesregierung hätte mehr als zwei Jahre Zeit zur Einführung einer Regulierung gehabt, bisher gebe es aber noch nicht einmal einen Beschluss der Bundesregierung dazu. Ein weiteres Jahr vergehe voraussichtlich, bis ein entsprechendes Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert habe und in Kraft treten könne. Der Bund der Energieverbraucher beschwert sich nun über diese "bewußte Verzögerung bis hin zum Rechtsbruch zum Vorteil der Energieversorger".

Erst vor wenigen Tagen hatte der Vattenfall-Konzern angekündigt, seine ohnehin schon hohen Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes durch alternative Anbieter nochmals drastisch erhöhen zu wollen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, hatte die geplanten Preiserhöhungen "nicht nachvollziehbar" genannt.

Am 16-07-2004

Strom- und Gaspreise

Der öffentliche Protest gegen geplante Strom- und Gaspreiserhöhungen hat sich nach Auffassung des Bundes der Energieverbraucher als überaus erfolgreich erwiesen. So seien viele Preiserhöhungen zurückgestellt worden, RWE und E.ON haben die angekündigten Strompreiserhöhungen nicht beantragt, Ruhrgas habe statt angekündigter acht nur um vier Prozent erhöht. Der Bundesrat beschloß am 24.9.04 auf Vorabgenehmigung zu bestehen. Die Bundesländer haben sich auf eine deutliche Verschärfung der Regulierung geeinigt. Die Netztarife sollen wie beim Telefon vorab genehmigt werden. Die Regierung wollte nur eine nachträgliche Korrektur.

Verbraucher beginnen die Zahlung überhöhter Strom- und Gaspreise zu verweigern. Die Aktion energiepreise-runter.de klärt Verbraucher über ihre Rechte auf: Bei überhöhten Preissteigerungen solle man erst nach einer gerichtlichen Festsetzung der Preise zahlen und fehlende Billigkeit nach § 315 BGB rügen.

Der für den 30. September anvisierte Energiegipfel beim Kanzler sei geplatzt, weil Energieversorger und Industrie sich im Vorfeld nicht einigen können. Ein Kompromiss zu Lasten der Haushaltskunden scheide diesmal aus. Auch die Industrie ist betroffen von steigenden Energiepreisen und beginnt sich zu wehren.

"Bessere Verbraucherrechte sind gut für Politik und Wirtschaft", fasst Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, diese Erfolge zusammen. Weitere Schritte für mehr Verbraucherschutz stehen nächste Woche an. In einem offenen Brief hat der Bund der Energieverbraucher von E.on-Chef Wulf Bernotat eine Begründung für die Strompreiserhöhungen der E.on der vergangenen vier Jahre verlangt.

Angesichts der gleichzeitig steigenden Gewinne könnten diese Preissteigerungen nicht nachvollzogen werden. "Nun sollte Herr Bernotat uns endlich die richtigen Zahlen für sein Unternehmen vorlegen, so dass die Verbraucher und die Öffentlichkeit konkret nachvollziehen können, warum die Preise in der Vergangenheit angehoben wurden und wofür E.on dieses Geld verwendet hat. Die Diskussion sollte versachlicht werden", führte dazu der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters aus.

Am 27-09-2004

Preisklauseln

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt ehemalige Schleswag-Kunden, voreilig einen neuen Strom-Lieferungsvertrag zu unterschreiben. Ihr jetziger Anbieter E.ON Hanse fordere Kunden mit Alt-Verträgen auf, nachzukommen, bis zum 24. Juni einen neuen Vertrag über die Lieferung von Heizstrom für Nachtspeicheröfen mit abzuschließen. Doch dafür gebe es keinen Grund. E.ON Hanse als Monopolist sei verpflichtet, die Verträge zu erfüllen. Das sei für die Kunden günstig, weil die alten Schleswag-Verträge eine überprüfbare Regelung für Preiserhöhungen enthalte.

Der Abschluss eines neuen Vertrages führt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale zu einer Schlechterstellung der E.ON-Kunden. Verbraucher, die kein Interesse am Abschluss des neuen Vertrages hätten, bräuchten nichts zu unternehmen. E.ON Hanse müsse dann zu den Bedingungen des bestehenden Vertrages weiter den Strom für die Elektrospeicherheizungen liefern. Denn als Monopolist von Stromlieferungen für Elektrospeicherheizungen könne E.ON Hanse den bestehenden Vertrag grundsätzlich nicht selbst kündigen. Der Versorger sei verpflichtet, vertragstreue Kunden zu den Bedingungen des alten Vertrages zu beliefern.

Der bisherige Schleswag Sondervertrag für Elektrospeicherheizungen enthalte beispielsweise eine überprüfbare Preisänderungsklausel, die an die Veränderung der behördlich festzustellenden Kohlekosten geknüpft sei. Dies sei für die Kunden vorteilhaft und schütze vor willkürlichen und nicht nachprüfbaren Preiserhöhungen des Versorgers. Der nun von E.ON Hanse geforderte Abschluss eines "Thermostromvertrages" enthalte dagegen eine für Kunden intransparente Preisanpassungsklausel, in der die Parameter für Preisränderungen für die Kunden nicht überprüfbar seien.

Nachtspeicherheizungen sind umstritten, weil sie als besonders ineffiziente Art der Heizung gelten.

Am 07-06-2005

EEG-Umlage bekannt gegeben:

Heute wurde von den Übertragungsnetzbetreibern die neue EEG-Umlage mit 5,2777 Cent bekannt gegeben. Weniger als die Hälfte davon geht aber auf die Erzeugung von Erneuerbaren Energien zurück. Der größte Teil, mit 27,5 Prozent geht auf die Besondere Ausgleichsregelung zurück (siehe Link zur Studie), also die von Schwarz-Gelb aufgeblähten Befreiungen für die Industrie. Zahlen müssen diese Befreiungen übrigens die privaten Haushalte, mit geschätzten 57 Euro im nächsten Jahr (2012 waren es noch 36 Euro). Dieser Preistreiber wurde übrigens von Umweltminister Altmaier in seinem am Donnerstag vorgestellten Konzept nicht einmal erwähnt.

Die Strompreise müssen wegen der neuen EEG-Umlage übrigens nicht zwangsläufig steigen. Statt die Strompreise zu erhöhen, sollten die Stromkonzerne besser ihre völlig überzogenen Gewinne abschmelzen, die sie durch die gesunkenen Börsenstrompreisen auf Grund der Erneuerbaren Energien erzielen. Nach Schätzungen werden alleine E.ON und RWE in diesem Jahr einen kaum zu rechtfertigenden Gewinn von 19 Milliarden Euro erwirtschaften. Die Steigerung der EEG-Umlage beträgt übrigens 6,5 Milliarden Euro, nur etwa ein Drittel des Jahresgewinns von E.ON und RWE.

Mit der Umlagenerhöhung finden sich nun auch wieder vermehrt die Kritiker der Erneuerbaren Energien in der Presse wieder. So der frühere FDP-Fraktionsmitarbeiter und heutige Kartellamtschef Andreas Mundt, der wie einige seiner Parteikollegen am Wochenende eine Ablösung des EEG durch ein Quotenmodell gefordert hat.

Den Millionen neuen Akteuren, die aktuell in Genossenschaften und Betreibergemeinschaften die Stromerzeugung den Händen der Stromkartelle entreißen, will er mit seinen wettbewerbsfeindlichen Quotenvorschlägen also einen Riegel vorschieben. Mundt macht damit ganz im Sinne von Wirtschaftsminister Rösler Klientelpolitik und schützt die Monopolstruktur der Stromwirtschaft. Damit missachtet der Kartellamtschef sogar seine eigentliche Aufgabe als Wettbewerbshüter, denn er will, dass nur die "Stromerzeuger festgelegte Ökostromquoten übernehmen müssen". Dass die Forderung nach einem Quotenmodell selbst von der eigenen Partei als nicht besonders sinnvoll eingeschätzt wird, hat Herr Mundt wahrscheinlich überlesen (Siehe Link zum internen Brüderlepapier).

Und dass Herr Mundt seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich die Verbraucher vor überhöhten Gewinnen durch Kartelle zu schützen, nicht nachkommt, ist schlicht skandalös. Er sollte endlich mal die überzogenen Gewinne von RWE und E.On unter die Lupe nehmen, statt mit Abschaffen des EEG auch noch Vorschläge zu machen, wie die Kartelle zu schützen sind.

Hier geht es zur Studie zu den Preistreibern innerhalb der EEG-Umlage:
http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=749&Itemid=77

Hier geht es zum Brüderle Papier:
http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=738&Itemid=77

Am 15-10-2012

Pressemitteilung vom 28. Dezember 2012

„2013 greifen Staat und Energiekonzerne vor allem den privaten Stromkunden stärker in die Tasche. Im Gegensatz dazu erhalten Großverbraucher der Industrie noch mehr Rabatte, die dann die anderen schultern müssen“, erklärte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zur Ausweitung der Strompreis-Privilegien für die Industrie ab Anfang des kommenden Jahres. „Rabatte für Großverbraucher gibt es bei der Umlage für erneuerbare Energien und bei Netzentgelten und zusätzlich über neue Stromkostenerstattungen im Emissionshandel und durch fortgesetzte Vergünstigungen bei der Ökosteuer. Dabei zahlen energieintensive Betriebe ohnehin deutlich geringere Strompreise als Haushaltskunden“, so Weiger.

Die Bundesregierung mache ausgerechnet viel Strom verbrauchende Unternehmen, die für die Kilowattstunde sechs Cent oder noch weniger zahlten, zu Gewinnlern der Energiewende. Die Privilegien für energieintensive Industriebranchen sendeten verheerende Signale aus. Je höher der Energieverbrauch, desto weniger müsse sich ein Unternehmen um Energieeinsparungen und Klimaschutz kümmern, kritisierte der BUND-Vorsitzende. „Vor allem Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler gefällt sich in der Rolle des vermeintlichen Industrie-Verstehers und verteilt neue Subventionen mit der Gießkanne“, sagte Weiger. Die Bundesregierung müsse aufhören, der Großindustrie Vergünstigungen zu gewähren, die diese nicht nötig habe. „Die Klientelpolitik zu Lasten Dritter muss beendet werden“, so der BUND-Vorsitzende.

Strompreise steigen zum 1. Januar - nicht für alle. Industrie muss endlich stärker an Kosten der Energiewende beteiligt werden

Bei der Umlage für erneuerbare Energien und bei den Netzentgelten würden die Industrie-Privilegien im kommenden Jahr erneut massiv ausgeweitet. Bei der EEG-Umlage müssten die übrigen Verbraucher und insbesondere die Haushaltskunden deshalb zusätzlich 4,2 Milliarden Euro tragen, bei den Netzentgelten 800 Millionen Euro. Allein im zurückliegenden Jahr sparten im Erneuerbare-Energien-Gesetz begünstigte Unternehmen bei ihren Stromkosten durchschnittlich fast eine Million Euro. Ausschließlich größeren Stromverbrauchern komme der wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien sinkende Strompreis an der Strombörse zugute.

Zu allem Überfluss habe die Bundesregierung auch den Großverbraucher-Rabatt bei der Ökosteuer verlängert, der eigentlich 2012 ausgelaufen sollte. Den begünstigten Unternehmen würden so in der Summe jährlich über zwei Milliarden Euro erlassen.

Um angebliche Belastungen durch steigende Stromkosten abzumildern, kämen für energieintensive Branchen ab 2013 Zahlungen aus dem Emissionshandel noch oben drauf. Tina Löffelsend, BUND-Klimaexpertin: „Der Emissionshandel wird die Strompreise auch im kommenden Jahr kaum erhöhen. Die viel zu niedrigen Preise für CO2-Zertifikate sinken aller Voraussicht nach sogar weiter, weil Wirtschaftsminister Rösler die Reform des Emissionshandels blockiert. Von den mageren Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Zertifikaten wird rund ein Drittel in die energieintensiven Branchen anstatt in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Auch dies ist eine falsche Politik auf Kosten des Klimaschutzes.“

Am 28-12-2012

Hans-Josef Fell MdB

In dieser Wahlperiode wird es wohl keine EEG-Novelle mehr geben. Eine Sprecherin der Bundesregierung bestätigte gegenüber der dpa einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass die nächste Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern zur Strompreisbreme in der kommenden Woche abgesagt wurde, da eine Einigung noch vor der Bundestagswahl „nicht in Sicht“ sei.

Damit dürfte es ziemlich sicher sein, dass das EEG in seiner jetzigen Form bis ins nächste Jahr bestehen bleiben wird. Das ist ein wichtiges Signal für die Investoren in die Energiewende und die Branche insgesamt. Alleine die Ankündigung der Minister Altmaier und Rösler, mit rückwirkenden Eingriffen in das EEG und deutlichen Vergütungssenkungen, vor allem bei Wind und Biogas, hatte zu erheblichen Verunsicherungen und Aufschiebung von geplanten Investitionen geführt.

Dies ist auch ein großer Erfolg für den vor allem von den Grünen organisierten politischen Widerstand gegen die Ausbaubremse, die Altmaier und Rösler mit der Strompreisbremse verbunden hatten. Zusammen mit den rot-grünen Ländern hat die Grüne Bundestagsfraktion immer wieder auf die Konsequenzen einer solchen Ausbaubremse hingewiesen, aber auch konstruktive Vorschläge zur Kostenreduzierung im EEG gemacht.

Das Problem ist nun, dass die von der Regierung Merkel in den letzten EEG-Novellen geschaffenen Kostentreiber, die nichts mit dem Ausbau der Erneuerbare Energien zu tun haben, weiter bestehen bleiben. Hier geht es vor allem um ungerechtfertigte Industrieprivilegien, um die EEG-Umlagebefreiungen für Stromerzeugung aus fossilen Kraftwerken und um den Wälzungsmechanismus, der die EEG-Umlage erhöht, je stärker die Erneuerbare Energien die Börsenpreise senken.

In der kommenden Wahlperiode wird es daher eine schnelle EEG Novelle geben müssen. Wir Grünen werden alles daran setzen, dass es dabei nicht zu Ausbaubremsen für die Erneuerbare Energien kommen wird, aber zu einer Kostenreduzierung und einer fairen Verteilung dieser. Ob es eine EEG-Novelle mit diesen grünen Zielen geben wird, hängt entscheidend von der Bundestagswahl ab. Schwarz-gelb hat mit ihren Vorschlägen gezeigt, dass sie den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien ausbremsen wollen. Das wird es mit uns Grünen nicht geben.

Hans-Josef Fell MdB

Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Am 22-04-2013

Hans-Josef Fell MdB

Im Juni ist der durchschnittliche Börsenstrompreis auf unter drei Cent pro Kilowattstunde gesunken. Im Vergleich dazu lag der Börsenstrompreis im Jahr 2008 noch zwischen sechs und neun Cent pro Kilowattstunden. Was für Konzerne, die ihren Strom an der Börse kaufen können von Vorteil ist, kommt bei den normalen Verbrauchern nicht an.

Gesunkener Börsenstrompreis, gesunkener CO2-Preis und zusätzlich die Ausnahmen für die energieintensive Industrie haben aber auch noch eine andere Folge: Laut einer heute von Greenpeace und dem Öko-Institut veröffentlichten Studie wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,1 Cent pro Kilowattstunde steigen. Dabei sind die gesunkenen Börsenstrompreise laut der Studie der größte Treiber für den Anstieg und eben nicht der Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Bei der Präsentation der Studie wiesen Greenpeace und Öko-Institut darauf hin, dass die EEG-Umlage schon lange kein Indikator für die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mehr ist. So schlägt die Studie einen anderen Indikator vor, der die Systemkosten wesentlich besser darstellen kann, die Addition von EEG-Umlage und Börsenstrompreis. Rechnet man die EEG-Umlage und die Börsenstrompreise zusammen, wird deutlich, das die Gesamtkosten sogar sinken. So wird dieser Indikator im nächsten Jahr von 10,4 Cent auf 9,8 Cent pro Kilowattstunde fallen.

Die gesunkenen Beschaffungspreise führen bei den Versorgern zu einer Erhöhung der Gewinne. Aber anstatt die Gewinnerhöhungen selbst einzustreichen und damit die Verbraucher zu belasten, müssen die Konzerne die gesunkenen Beschaffungskosten endlich weitergeben und die Haushaltsstrompreise senken, denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Börsenstrompreise immer weiter purzeln lassen.

Umweltminister Altmaier soll nun seine Strompreisbremse ziehen und Wirtschaftsminister Rösler dazu auffordern, die Stromkonzerne zu verpflichten die gesunkenen Beschaffungskosten weiter zu geben und die Haushaltsstrompreise zu senken. Denn Wirtschaftsminister Rösler kann auf der rechtlichen Grundlage des Paragraphen 39 des Energiewirtschaftsgesetz im Einvernehmen mit dem Verbraucherschutzministerium und mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung erlassen, welche „[…]Bestimmungen über Inhalt und Aufbau der Allgemeinen Preise treffen sowie die tariflichen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und ihrer Kunden regel(t).“

Hier geht es zur Studie: http://www.oeko.de/oekodoc/1793/2013-475-de.pdf

Hans-Josef Fell

Am 01-07-2013

Stromkonzerne müssen nach Bekanntgabe der EEG-Umlage die Strompreise senken

Die Gesamtwirkung der Erneuerbaren Energien auf den Strompreis bleibt im kommenden Jahr nahezu unverändert. Die Gesamtwirkung setzt sich aus steigender EEG-Umlage und sinkendem Börsenstrompreis zusammen. Rechnet man den veranschlagten Börsenstrompreis und die EEG-Umlage zusammen, bleibt die Gesamtwirkung bei knapp 10,4 Cent pro Kilowattstunde und ist damit sogar minimal niedriger als in 2013. Laut Übertragungsnetzbetreiber wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde steigen.

Da die Stromkonzerne die Strompreise in den letzten Jahren weit über die Gesamtwirkung der Erneuerbaren Energien hinaus erhöht haben, müssen sie die Strompreise jetzt senken und nicht erneut Betrug am Stromverbraucher begehen, indem sie die Strompreise mit Verweis auf die gestiegene EEG-Umlage erhöhen, was letztendlich nur ihre Gewinne erhöht. In der letzten Dekade ist so der Strompreis um 11,5 Cent pro Kilowattstunden gestiegen, während die EEG-Umlage nur um 4,9 Cent stieg.

Die anstehende EEG-Novelle muss darüber hinaus eine Korrektur des 2009 von der Großen Koalition verantworteten Veränderung des Umlagemechanismus bewirken, denn erst seit dieser Zeit steigt die EEG Umlage mit dem durch Sonnen und Windenergie bedingten sinken des Börsenstrompreises.

Zudem darf die Novelle im Hinblick auf die Gesamtwirkung der Erneuerbaren Energien auf den Strompreis nicht dazu missbraucht werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bremsen. Dies würde den Klimaschutz und die beginnende Unabhängigkeit von steigenden Energierohstoffpreisen behindern.

Hans-Josef Fell MdB

Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Am 15-10-2013

EEG-Umlage: Verbrauchern drohen erneut höhere Stromrechnungen

Den meisten wird sie schon begegnet sein, in Nachrichten, Zeitung oder Radio: die EEG-Umlage. Doch warum treibt sie die Stromkosten nach oben, und was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um die Kosten im Griff zu behalten? Antworten gibt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Mit der EEG-Umlage werden die Verbraucher an den Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien beteiligt‘, erläutert Pause. Zum Jahresbeginn 2014 ist die Umlage um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde Strom gestiegen. „Die Stromanbieter können diese Erhöhung ganz oder teilweise an ihre Kunden weitergeben. Die Strompreise werden also bei vielen Versorgern steigen“, erklärt er. Da andere Umlagen und Kosten gleichzeitig etwas sinken, ergebe sich zumindest ein gewisser Ausgleich. „Dennoch kommen auf die meisten Stromkunden wohl Mehrkosten zu“, prognostiziert Pause.

Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen hilft beim Ausstieg aus der Preisspirale

Ganz unausweichlich ist der tiefe Griff ins Portemonnaie aber nicht: „Die benötigte Strommenge und damit auch die Kosten hängen nicht unerheblich vom eigenen Verhalten ab“, betont Pause. „Die wichtigsten Tipps kennt eigentlich jeder: Energiesparlampen oder LEDs verwenden, Geräte ganz ausschalten und nicht im Standby-Betrieb belassen, elektrische Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Backofen und Waschmaschine bewusst nutzen und beim Neukauf auf den Energieverbrauch achten. In unserer Energieberatung erklären wir Verbraucherinnen und Verbrauchern auch persönlich, wo sich noch etwas drehen lässt“.

Bei allen Fragen zum Strom - sowie zu vielen weiteren Fragen des Energiesparens - hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, mit einem Energie-Check vor Ort oder in einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem Eigenanteil von 5 € pro halbe Stunde. Die Beraterinnen und Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Webseite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter

0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Am 09-01-2014

Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt:

Ob und wie oft haben Sie schon Ihren Energievertrag oder -versorger gewechselt? Welche Aspekte sind Ihnen bei einem neuen Vertrag/Anbieter wichtig? Und was hält Sie wohlmöglich vom Wechseln ab? Seit März 2015 konnten Verbraucher bei einer Online-Befragung der Verbraucherzentralen zum Thema Strom- und Gasanbieterwechsel teilnehmen. Der Anlass: Laut Studien sind die meisten Verbraucher mit den Energiepreisen unzufrieden; insbesondere, weil sinkende Energiepreise kaum bei den Kunden ankommen. Trotzdem zeigt das Ergebnis der Online-Befragung der Verbraucherzentralen: Viele Verbraucher haben noch nie gewechselt und ihre Energie stattdessen vom örtlichen Grundversorger erhalten. Das ist in der Regel am teuersten. Durch einen Wechsel lässt sich hier viel Geld sparen, ohne dass Qualität oder Leistung leiden, weiß Janine Hartmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt: Trotz Unzufriedenheit mit Energiepreisen scheuen viele den Anbieterwechsel

Fast 50 Prozent der insgesamt über 1300 Befragten gaben an, noch nie gewechselt zu haben, weil sie Sorge haben, dass der Anbieterwechsel nicht reibungslos funktioniert und Versorgungslücken entstehen könnten oder kein Interesse am Wechsel besteht bzw. das Prozedere unklar ist. Selbst wenn es beim Wechsel zu Problemen oder Verzögerungen kommt, steht man nie ohne Strom oder Gas da. Die Versorgung ist immer durch den Grundversorger sichergestellt, beruhigt Hartmann.

Verbraucher, die bereits Tarif oder Anbieter gewechselt haben, gaben vor allem Preiserhöhungen des bisherigen Versorgers, Geld sparen zu wollen und Unzufriedenheit mit dem bisherigen Energielieferanten als Beweggründe an. Besonders wichtig für Verbraucher bei einem Wechsel ist, dass der Anbieter keine Vorkasse verlangt, eine Preisgarantie besteht und ein guter Kundenservice bzw. Erreichbarkeit des Versorgers gewährleistet ist. Die Untersuchung zeigt zudem, dass mit steigenden Energiepreisen auch das Interesse der Kunden an einem Wechsel steigt.

Die Wechselbereitschaft der Verbraucher beeinflusst maßgeblich auch die Preisgestaltung der Unternehmen. Je mehr Verbraucher wechseln, desto gerechter dürften die Preise werden, vermutet Hartmann. Ein Wechsel kann z. B. über Vergleichsportale im Internet schnell und einfach durchgeführt werden. Jedoch sollte man sich dafür genügend Zeit nehmen und die Tarife und Vertragsbedingungen genau prüfen. Um Preise wirklich miteinander vergleichen zu können, sollte man auch Bonuszahlungen zunächst nicht berücksichtigen und ggf. aus der Voreinstellung des Vergleichsportals entfernen. Und wenn man bei seinem örtlichen Anbieter bleiben möchte, kann man auch sparen, indem man einen Sondervertrag mit einem preiswerteren Tarif als den der Grundversorgung wählt, erklärt Hartmann.

Die Ergebnisse der Umfrage werden die Verbraucherzentralen nun nutzen, um die gebotenen Handlungsspielräume für Politik und Gesetzgebung aufzuzeigen und auch die eigene Arbeit danach auszurichten.

Verbraucher, die Probleme mit Ihrem Versorger und/oder dem Wechsel haben, finden Informationen und Hilfestellungen unter www.verbrauchrezentrale-sachsen.de oder direkt bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Am 19-10-2015