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Hamburg: Unabhängige psychosoziale Beratung erhalten

Städtische Unterstützung für Arbeitslose

Der Senat will die psychosoziale Beratung und Betreuung von Arbeitslosen drastisch einschränken. Betroffen sind davon in Hamburg laut Senat rund 25.000 Menschen. Die Drucksache dazu (20/9375) steht heute auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Üblich wäre eine ausführliche Befassung im Sozialausschuss gewesen. Die Grünen kritisieren, dass es diese nicht geben soll und haben einen Zusatzantrag gestellt. Dazu erklärt Filiz Demirel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es liegt auf der Hand, warum der Senat seine Pläne nicht im Ausschuss beraten will: Die in der Sozialbehörde entwickelte Neuausrichtung sieht Maßnahmen vor, die die Möglichkeiten zur niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung drastisch beschränken. Damit macht der Senat eine präventive, offene und vertrauliche Beratungsarbeit unmöglich. Eine intensivere psychologische Beratung soll künftig nur mit Zustimmung der Jobcenter möglich sein, und die Beratungsstellen müssen dem Jobcenter über jeden Kontakt und Beratungsinhalt Bericht erstatten. Damit sind Vertraulichkeit und Freiwilligkeit abschafft.“

Katharina Fegebank, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu weiter: „Sensible Daten gelangen in die Akten des Jobcenters. Und niemand kann den Hilfeempfängern sagen, wer Einblick in die Daten hat. Den notwendigen Schutzraum kann diese Beratung nicht mehr gewähren.“

Derzeit wird in Hamburg ein Modellprojekt zur Psychosozialen Beratung durchgeführt. Die geplante Evaluation des noch nicht abgeschlossen Projekts wird es aufgrund von IT-Problemen nicht geben. Die vorliegende Neuausrichtung wurde also auf der Grundlage eines nicht-evaluierten Modellprojekts erarbeitet, das zudem noch nicht einmal abgeschlossen ist - und damit auch 30 Jahre Beratungserfahrung ignoriert.

Dazu Katharina Fegebank „Erst die Neuausrichtung, dann die Evaluierung des Modellprojekts? Das ist die falsche Reihenfolge. Eine fundierte Evaluation und Bewertung des Projekts sollte die Grundlage für die Neuausrichtung bilden.“

Demirel weiter: „Wir fordern den Senat mit unserem Zusatzantrag auf, den Zugang zu Beratung und Betreuung wie bisher grundsätzlich offen zu gestalten und nicht auf Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II zu begrenzen. Die unabhängige Sozial- und Rechtsberatung muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind dabei besonders wichtig. Der Senat sollte zum dem sonst üblichen parlamentarischen Verfahren zurückzukehren und über ein wichtiges Thema, das rund 25.000 Menschen in Hamburg betrifft, keine voreiligen Entscheidungen treffen. Der präventiven Arbeit zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit den Boden zu entziehen, ist nicht nur aus Sicht der Hilfesuchenden ein großer Verlust, sondern auch in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kontraproduktiv.“