Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Skandalfall um die elektronische Fußfessel

Neue Fakten zum Fußfessel-Fall - Müller: „Festhalten an Fußfessel ist unverantwortlich“

Der Grünen Fraktion liegen neue Informationen zum Skandalfall um die elektronische Fußfessel vor: Die Rechtsanwältin des überwachten Ex-Häftlings hatte bereits im August 2013 Klage gegen den Einsatz der Fußfessel beim Oberlandesgericht eingereicht. Begründung: ihr Mandat sei von der Persönlichkeitsstruktur nicht für die Fußfessel geeignet. Diese Klage wurde im November 2013 als unbegründet abgewiesen. Schon in der Zeit zwischen August und November 2013 gab es offenbar Verstöße gegen die Bewährungsauflagen. Laut uns vorliegenden Informationen geht aus den Berichten der JVA hervor, dass der Betroffene als alkoholkrank galt und von der Persönlichkeitsstruktur her als „schwierig“ eingestuft wurde. Diese Unterlagen lagen der Führungsaufsicht auch bei der Entscheidung für den Einsatz der elektronischen Fußfessel vor. Soweit bekannt, gab es erst ab April 2014 die Auflage, dass der Ex-Strafgefangene sich zweimal täglich bei der Polizeiwache in Langenhorn melden muss. Bis dahin hatte er sich nur einmal pro Tag dort zu melden. Diese Maßnahme zeigt, wie hilflos die Führungsaufsicht mit dem Fall umging.

Ein weiteres Detail gibt dem Fall eine neue Brisanz: Nach unseren Informationen wurde gegen jeden Verstoß gegen die Bewährungsauflagen (es waren wohl über 100) Anklage seitens der Führungsaufsicht beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat diese auch erhoben und jeweils an das Amtsgericht Mitte weitergeleitet. Warum erst jetzt, im Mai 2014, der Betroffene in eine Entziehungsmaßnahme geschickt wurde, ist nur eine der offenen Fragen. Die Verhandlung zu den über 100 Anklagen wurde erst für den 8. Juli 2014 anberaumt.

Soweit uns bekannt, haben Staatsanwaltschaft, LKA und die Rechtsanwältin seit Monaten darauf gedrängt, den Betroffenen in Haft zu nehmen bzw. eine Entziehungsmaßnahme anzuordnen - um den Betroffenen vor sich selbst zu schützen. Warum wurde erst jetzt reagiert?

Der SPD-Senat will trotz dieses verheerenden Einsatzes weiter an der elektronischen Fußfessel festhalten. Die Begründung, er wolle sich auf Bundesebene für eine Änderung des Strafgesetzbuches einsetzen, überzeugt nicht. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss.

Farid Müller, justizpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzender des Justizausschusses, erklärt dazu: „Dieser Fall entwickelt sich immer mehr zu einem echten Skandal. Erst wurde ein ehemaliger Straftäter mit massiven Alkoholproblemen ausgewählt – die Probleme mit dem Fußfesseleinsatz waren absehbar. Die Praxis bestätigte diese Fehlentscheidung: Es gab mehr als 100 Anklagen gegen Verstöße der Bewährungsauflagen. Polizei, Staatsanwaltschaft und selbst die Rechtsanwältin forderten monatelang vergeblich Gerichtentscheidungen, um den Betroffen vor sich selbst zu schützen. Hier gab es eine Kette von Fehleinschätzungen. Der Senat handelt unverantwortlich, wenn er vor diesem Hintergrund den Einsatz der elektronischen Fußfessel weiter befürwortet. Es ist Mindeste, den Einsatz der Fußfessel jetzt auszusetzen. Wir hatten gegen die Einführung der Fußfessel gestimmt. Hamburg sollte aus dem Staatsvertrag austeigen.“