Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundesrat billigt Vertrag von Nizza zur EU-Erweiterung

Werbeversprechen müssen künftig zutreffen

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat am Freitag mit den Stimmen aller Länder den EU-Vertrag von Nizza. Damit hat Deutschland das Vertragswerk als fünfter Staat der Europäischen Union verabschiedet. Mit dem Vertrag von Nizza sollen die institutionellen Voraussetzungen für die EU-Erweiterung geschaffen werden. Neben Deutschland haben bislang Frankreich, Luxemburg, Portugal und Dänemark die Ratifizierungsgesetze beschlossen. Der Bundesrat traf auf seiner Sitzung weitere Entscheidungen zum Schuldrecht, zu Arzneimittelbudgets, zur Gleichstellung von Männern und Frauen, zur Prostitution sowie zu Radarwarngeräten in Autos.

Die Gewährleistungsfrist für gekaufte Waren wird mit Beginn 2002 von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Das ist ein Kernpunkt der Modernisierung des Schuldrechts, die der Bundesrat billigte. Das vom Bundestag bereits im Oktober verabschiedete Gesetz soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. In der Neuregelung ist auch eine Haftung des Verkäufers festgehalten, wenn ein Produkt nicht die in der Werbung versprochenen Eigenschaften aufweist.

Die Budgets auf Arznei- und Heilmittel werden abgeschafft. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Danach sollen die Selbstverwaltungen von Ärzten und Krankenkassen vor Ort mehr Verantwortung für die Arzneiausgaben übernehmen. In einem Gesamtpaket werden sie künftig Obergrenzen für die Arzneiausgaben festlegen.

Die Gleichstellung von Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst soll entschiedener als bisher vorangetrieben werden. Dies sieht das "Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz" vor, das die Länderkammer passierte. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits Mitte Oktober verabschiedet. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und das seit 1994 geltende Frauenfördergesetz ersetzen.

Die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz bei der Erhebung von Erbschaft- und Grunderwerbsteuer bleiben bis Ende 2006 bestehen. Der Bundesrat billigte in Berlin einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Die Verlängerung der Bewertungsregeln wurde wegen der Befristung bis Ende 2001 notwendig.

Der Bundesrat hat weiterhin die geplanten rechtlichen Verbesserungen für Prostituierte vorerst gestoppt. Die Länderkammer rief zu dem entsprechenden Beschluss des Bundestages den Vermittlungsausschuss an, um gesetzestechnische Änderungen an der Vorlage zu erreichen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer. Der Neuregelung zufolge sind Verträge zwischen Prostituierten und ihren Freiern in Deutschland künftig nicht mehr sittenwidrig. Prostituierte können in Zukunft ihren Anspruch auf die vereinbarte Bezahlung einklagen.

Radarwarngeräte in Autos werden verboten. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums stimmte der Bundesrat nach Maßgabe von Änderungen zu. Fahrlässige Verstöße gegen das Verbot kosten demnach 150 Mark. Über vorsätzliche Verstöße soll im Einzelfall entschieden werden. Dabei muss mit deutlich höheren Bußgeldern gerechnet werden. Nach dem Willen des Bundesrates soll zudem mit einem neuen Verkehrszeichen bei überdurchschnittlich belasteten Autobahnen die vorübergehende Benutzung von Standspuren als Fahrsteifen ermöglicht werden.

Am 09-11-2001

Abstimmung

Mecklenburg-Vorpommern wird sich bei der Abstimmung des Bundesrates am Donnerstag über das zweite Sicherheitspaket der Bundesregierung enthalten. Das entschied das rot-rote Kabinet. Regierungssprecher Thomas Freund sagte, die PDS könne nicht allen Punkten des Paketes zustimmen. Deshalb komme die im Koalitionsvertrag getroffene Regel zum Zuge, nach der sich das Land in strittigen Fragen im Bundesrat enthalte.

Während die SPD mit Ministerpräsident Harald Ringstorff an der Spitze für den so genannten Otto-Katalog ist, kritisiert die PDS die Verschärfung ausländerrechtlicher Regelungen. Das Ausweiten der Befugnisse der Geheimdienste stelle zudem eine erhebliche Einschränkung von Bürgerrechten dar, sagte PDS-Landeschef Peter Ritter. Neben der PDS hätten auch zahlreiche Sachverständige Bedenken.

Am 18-12-2001

Sicherheit

Deutschland verschärft seine Maßnahmen gegen terroristische Gefahren. Das umstrittene zweite Sicherheitspaket fand eine große Mehrheit des Bundesrates. Das umfangreiche Paket, das nunmehr zum 1. Januar 2002 in Kraft treten kann, erweitert die Kompetenzen der Geheimdienste, erleichtert die Abschiebung und stellt das Asylverfahren auf eine neue Grundlage. Damit kann Personen, die vermeintlich terroristische oder gewaltbereite Aktivitäten begehen oder unterstützen, die Einreise verweigert werden. Auch werden die Sicherheitsüberprüfungen von Personen verschärft, die an sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen tätig sind. Zudem erhält das Bundeskriminalamt eine Ermittlungskompetenz für schwere Formen der Datennetzkriminalität in Fällen der Computersabotage. Ferner wurden die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz so genannter Sky Marshals an Bord ziviler deutscher Flugzeuge geschaffen.

Bayern, das dem Gesetzespaket zustimmte, will jedoch im Frühjahr weitere Maßnahmen durchsetzen. So müssten Ausländer bereits beim Verdacht, einer terroristischen Organisation anzugehören oder sie zu unterstützen, ausgewiesen werden können, sagte der bayerische Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Reinhold Bocklet. Die Bundesregierung verlangt einen Nachweis dafür. Auch brauchen die Verfassungsschutzämter der Länder nach den Worten Bocklets größere Auskunftsrechte bei Banken, Fluggesellschaften und Postdienstleistern, um schon gegen Planungen extremistischer Gewalttaten vorgehen zu können.

Am 20-12-2001

Erneute Verschärfung der Gesetze

Der Bundesrat in Berlin entscheidet am Freitag (9.30 Uhr) über die geplante Verschärfung des Waffenrechts. Die Zustimmung der Länderkammer zu der vom Bundestag bereits gebilligten Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses gilt als sicher. Unter dem Eindruck des Amoklaufs am Erfurter Gutenberg-Gymnasium wird damit das vom Bundestag im April schon beschlossene Gesetz noch einmal strenger gefasst. Demnach wird die Altersgrenze für den Waffenerwerb angehoben. Für Sportschützen wird das Alter von 18 auf 21 Jahre und für Jäger von 16 auf 18 Jahre nach oben gesetzt.

Rückgängig gemacht wird die bislang geplante Absenkung des Mindestalters auf 10 Jahre für das Schießen in Vereinen. Stattdessen sollen Kinder auch künftig erst ab 12 Jahren Zugang zum Schießsport erhalten. So genannte Pump-Guns werden verboten, sofern sie einen Pistolenschaft haben.

Auf der umfangreichen Tagesordnung der Länderkammer stehen zudem eine ganze Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, darunter das neue Jugendschutzgesetz sowie die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz. Heftig umstritten sind unter anderem die vom Bundestag bereits verabschiedete Novelle des Hochschulrahmengesetzes sowie das von der Bundesregierung geplante Verbraucherinformationsgesetz. Weitere Themen sind die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für gemeingefährliche Straftäter, die Bekämpfung der Geldwäsche und die Förderung erneuerbarer Energien.

Am 20-06-2002

Neues Wettbewerbsrecht gestoppt

Unverlangte Werbe-Anrufe bei privaten Telefon-anschlüssen sollen künftig erlaubt sein. Das will zumindest die CDU-CSU-Mehrheit im Bundesrat. Am Freitag lehnte die Länderkammer die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab, die das bereits bisher als Richterrecht geltende Verbot sogenannter "Cold Calls" ausdrücklich festschreiben sollte. Die Union will Werbeanrufe nur dann verbieten, wenn der Verbraucher das ausdrücklich fordert und sich in entsprechende Sperr-Listen einträgt. Der Vermittlungsausschuss muss sich jetzt mit dem Gesetz beschäftigen, was auf heftige Kritik des Einzelhandels stieß: Denn mit der UWG-Novelle sollten auch Sonderverkäufe freigegeben und der bisherige Sommer- und Winterschlussverkauf abgeschafft werden. "Verbraucher sollen künftig zuhause rund um die Uhr zu Werbezwecken angerufen werden", befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dies sei ein "Schlag ins Gesicht der Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Zudem sei zu erwarten, dass die Direktmarketingfirmen sich nicht Widersprüche gegen Werbeanrufe scheren würden. Schließlich scherten sie sich schon jetzt nicht um das Verbot des Cold Callings, so der vzbv.

"Auf der einen Seite produzieren sich Union und FDP als Kämpfer gegen Spamming und eMail-Werbung, auf der anderen Seite wollen sie die Schleusen öffnen für eine neue Form der Belästigung der Verbraucher in der Privatsphäre", so Müller. "Das ist ein Musterbeispiel, wie sich Politik unglaubwürdig macht."

Call-Center und Direktmarketingfirmen machen seit Monaten Lobbyarbeit für eine Aufweichung des bisherigen Verbots unerwünschter Werbeanrufe bei Privatanschlüssen. Hubert Burda, Präsident des Verbands der Zeitschriftenverleger (VDZ), warnte erst kürzlich vor dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen bei Call Centern - Arbeitsplätzen, die, so weist der vzbv süffisant hin, offenbar auf täglichen Gesetzesverstößen beruhen.

Der Bundesrat bemängelte am neuen UWG auch den vorgesehenen Gewinnabschöpfungsanspruch: Wenn Unternehmen sich vorsätzlich Vorteile durch illegale Handlungen verschaffen, soll nach dem Gesetz dieser Vorteil abgeschöpft werden können. Rechtsbruch soll sich nicht auch noch lohnen, so der Gedanke. Doch selbst die vom Parlament beschlossene, stark abgeschwächte und in der Praxis nach Ansicht von Experten kaum wirksame Regelung lehnte die Unions-Mehrheit jetzt ab. "Der reflexhafte Widerstand der Union gegen die Gewinnabschöpfung ist sachlich unbegründet", sagte vzbv-Vorstand Müller. "Tatsächlich geht es nämlich nicht nur um den Schutz der Verbraucher, sondern auch um den Schutz korrekt arbeitender Firmen." Den gibt es nun erst mal nicht. Das macht aber in der Praxis nicht viel aus, da für die vorgesehene Gewinnabschöpfung der Nachweis geführt werden müsste, dass der Gesetzesverstoß vorsätzlich erfolgte - juristisch ein äußerst schwieriges Unterfangen.

Wichtiger dürfte daher sein, dass das UWG nun eventuell nicht mehr vor dem Sommer in Kraft treten kann. Dann gilt weiterhin die alte Regelung, dass Sonderverkäufe nur in Form des Sommerschlussverkaufs zu einem bestimmten Termin zulässig sind. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels tobte denn auch: Vielerorts hätten sich die Händler bereits zusammengeschlossen und koordinierte Sonderverkäufe vereinbart - aber zu anderen Terminen und unter Einbeziehung von Branchen, die sich nach altem Recht nicht am Sommerschlussverkauf beteiligen dürfen.

Am 14-05-2004

Keine Sondersteuer auf die süßen Verführer

Die vom Bundestag beschlossene Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke - so genannte Alkopops - liegt vorerst auf Eis. Der Unions-dominierte Bundesrat rief am Freitag in Berlin den Vermittlungsausschuss zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages an. Mit der Sondersteuer für die auch als "Premixes" bezeichneten Getränke hofft Rot-Grün, Jugendliche vom Alkoholkonsum abzuhalten. Sie soll für gut einen viertel Liter mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent rund 84 Cent betragen. Das Mehraufkommen aus der Sondersteuer soll der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zukommen. Zugleich soll mit dem Gesetz die kostenlose Abgabe von Zigaretten als Proben oder zu Werbezwecken verboten und der Tabakindustrie eine Mindestgröße für Zigarettenpackungen vorgeschrieben werden. Danach muss eine Packung mindestens 17 Zigaretten enthalten. Eine Übergangsregelung ist für kleinere Packungen vorgesehen, die vor Inkrafttreten der Neuregelung hergestellt wurden. Ziel ist es, Jugendliche durch einen hohen Packungspreis vom Rauchen abzuhalten.

Am 11-06-2004

Jahrelanger Streit entschieden

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für eine Reform des Einweg-Pfandes frei gemacht. Die Länderkammer stimmte einem mit Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) abgestimmten Antrag Bayerns zu. Künftig sind damit nur noch Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke und Alkopops pfandpflichtig. Dafür kommt es nicht mehr darauf an, ob sie kohlensäurehaltig oder kohlensäurefrei sind. Milch, Saft und Wein fallen ebenso wie als "ökologisch vorteilhaft" bezeichnete Einwegverpackungen wie Getränkekartons aus der Pfandpflicht heraus. Umweltverbände begrüßten die Entscheidung. Allerdings werde auch damit kein Mindestanteil der umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen gesichert. Das Pfand beträgt künftig einheitlich 25 Cent für alle Verpackungen zwischen 0,1 und 3 Liter. Bierfässer sind damit pfandfrei. Nach der aktuell geltenden Verpackungsverordnung von Trittins Vorgängern Klaus Töpfer und Angela Merkel (beide CDU) wird das Pfand nur fällig, wenn zu wenig Getränke in Mehrweg verkauft werden.

Dort setzen die Bedenken des Naturschutzbundes NABU an. "Auch mit diesem Beschluss wurde es verpasst, die dringend notwendigen ökologischen Zielgrößen für einen Mindestanteil von Mehrweg-Verpackungen zu vereinbaren", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Mehrweganteil bei den Getränkeverpackungen drohe weiter zurückzugehen, obwohl er derzeit ohnehin bei nur 56 Prozent liege. Dabei erfüllten Mehrwegsysteme die umweltpolitische Forderung nach einer Vermeidung von Abfällen optimal und stellten den wichtigsten Bestandteil ökologisch vorteilhafter Verpackungen, so Tschimpke.

Tschimpke zeigte sich allerdings erfreut, dass die so genannten Insellösungen einiger Handelsketten verschwinden sollen.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) werden hunderte mehrwegorientierte Betriebe jetzt Investitionen in Abfüllanlagen tätigen. Allein die Krombacher Brauerei habe derartige Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe angekündigt. In den vergangenen Jahren seien zahlreiche Investitionen wegen der Unsicherheit über die Zukunft der Mehrweg-Systeme unterblieben.

BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm beklagte die jahrelange Blockadehaltung der Opposition: "Das lange Hick-Hack um das Dosenpfand geht auf das Konto von CDU, CSU und FDP. Über Jahre haben sie die Vereinfachung der Verpackungsverordnung verhindert und gleichzeitig der Bundesregierung den Schwarzen Peter zugeschoben." Jetzt seien wenigstens einige Bundesländer auf einen Kompromiss eingeschwenkt, der schon vor Monaten möglich gewesen wäre. Andere hätten gerne noch länger politisches Kapital aus der Verunsicherung der Verbraucher geschlagen.

Der Deutsche Naturschutzring (DNR) als Dachverband der deutschen Umweltverbände, die DUH, der BUND und die Stiftung Initiative Mehrweg betonten, der Gesellschaft wären mehr als drei Jahre fruchtlosen Streits erspart geblieben, wenn die Länderkammer im Juli 2001 der von der Bundesregierung damals vorgelegten Pfandnovelle zugestimmt hätte. Die im nun verabschiedeten Kompromiss festgeschriebenen Modifikationen gegenüber der damaligen Vorlage rechtfertigten Dauer und Intensität der Auseinandersetzung nicht. Immerhin bestehe nun endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Am 15-10-2004

Tierschutzgesetz

Die Bundesratsmehrheit hat am Freitag den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten im Tierschutz, der Tierschutzklage, rundheraus abgelehnt. "Dies ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Die Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem Entwurf zu befassen und gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, um zu einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der Tierschutzklage einschalten." Das Land Schleswig-Holstein hatte zur heutigen Bundesratssitzung einen Entwurf vorgelegt, um analog zum Umweltschutz auch im Tierschutz bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Dieser wurde abgelehnt. Nicht einmal Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die Länder eingebracht. Sie haben sich dem Tierschutz schlicht verweigert.

Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die Frage, wie der Tierschutz bei Öffentlichen Beteiligungsverfahren einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beim Bau industrieller Legehennen- oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört werden. Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen, ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden, geschweige denn Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist.

Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von Heimtieren verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich dagegen zu wehren. Um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden, zögern die Behörden gerade bei uneinsichtigen Haltern oft entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal überlassen. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass seriöse Tierschutzverbände notfalls selbst die Gerichte anrufen. "Tierhalter und Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen, während die Tierschutzverbände selbst in Fällen schwerster Tierquälerei tatenlos zusehen sollen. Das ist nicht akzeptabel", kommentiert Apel.

Der Deutsche Tierschutzbund dankt der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausdrücklich für die Vorlage des Gesetzentwurfes, ebenso den Ländern, die die bundesweite Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten für seriöse Tierschutzorganisationen unterstützen. Nach dem vorläufigen Scheitern appelliert der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls an Bundesregierung und Bundestag, die Vorlage aufzugreifen und zur bundesweiten Durchsetzung der Beteiligungs- und Klagerechte für Tierschutzverbände beizutragen.

Am 05-11-2004

Korruptionsschutz

Transparency International Deutschland, die Koalition gegen Korruption, begrüßt die vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln als einen überfälligen Schritt zur Schaffung von Transparenz über die Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten. "Die Wähler sollen sich darüber informieren können, welche bezahlten Tätigkeiten ihre Abgeordneten neben der Wahrnehmung ihres Mandats ausüben und welche Interessenkonflikte daraus möglicherweise entstehen können. Es geht darum, verloren gegangenes Vertrauen der Wähler in das Parlament zurück zu gewinnen.", betonte Dagmar Schröder, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland. Der Bundestag hat dieses Gesetz in eigener Sache für seine Mitglieder beschlossen. "Wir erwarten deshalb, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli diesem Gesetz zustimmt, zumal es auch in den Landtagen an Transparenz mangelt.", erklärte Dagmar Schröder. "Die Länder wären gut beraten, das Problem der Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte so anzugehen, wie es der Bundestag getan hat." Das Thema Transparenz in der Politik wird im kommenden Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen. Das beginnt bereits mit der Aufstellung der Kandidaten und Kandidatinnen für die Bundestagswahl durch die Parteien und ihre Gremien. Die Parteien bestimmen, welche Frauen und Männer mit welchen Haltungen zur Wahl stehen und haben damit eine große Verantwortung.

Abgeordnete, die in der Vergangenheit durch Fehlverhalten aufgefallen sind oder nicht bereit sind, ihre Nebentätigkeiten und -einkünfte offen zu legen, sollten nicht wieder aufgestellt werden. "Transparency Deutschland wird dazu in Kürze Fragen vorlegen, mit denen die Kandidaten und Kandidatinnen ihre Haltung zu den Themen Lobbyismus und Korruption in der Politik den Wählern und Wählerinnen darlegen können.", so Dagmar Schröder.

Am 07-07-2005

Strafvollzugsgesetz

Strafgefangene sollen nach dem Willen des Bundesrates an den Kosten für ihre medizinische Versorgung beteiligt werden können. Auf Antrag Bayerns beschloss die Länderkammer am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Danach soll eine Öffnungsklausel im Strafvollzugsgesetz den Ländern ermöglichen, Gefangene an den Kosten für Seh- und Hörhilfen sowie der medizinischen Behandlung und der Versorgung mit Arzneimitteln "angemessen" zu beteiligen. Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker (CDU) verwies in der Aussprache darauf, dass mit dem "GKV-Modernisierungsgesetz" vom November 2003 auch Zuzahlungen der Versicherten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie die Praxisgebühr eingeführt worden seien.

Laut Bundesrats-Pressestelle wird die Vorlage nach gängiger Staatspraxis von der Bundesregierung bereits dem neuen Bundestag nach dessen Konstituierung zugeleitet.

Am 23-09-2005

"Sozial ausgewogen"

Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Bundestagsbeschluss zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre zu. Wer 45 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat, soll aber weiter ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen können. Auch das Gesetz zur Verbesserung der Jobchancen Älterer billigte die Länderkammer. Geplant sind hier vor allem Kombilöhne für Beschäftigte und Eingliederungszuschüsse für Unternehmen. Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) verteidigte in der Debatte die Anhebung des Renteneintrittsalters als "sinnvoll und auch generationengerecht". Er verwies darauf, dass die Menschen immer länger Rente beziehen und später in den Beruf einsteigen. Während 1960 noch acht Beschäftigte auf einen Rentner gekommen seien, stünden derzeit 3,2 Beschäftigte einem Rentner gegenüber. 2030 kämen 1,9 Beschäftigte auf einen Rentner. "Man kann das ignorieren - vernünftig wäre das nicht", fügte Müntefering hinzu.

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, die Neuregelung sei in ihren "Folgewirkungen akzeptabel" und sozial ausgewogen. Zugleich warb er für verstärkte Angebote von Teilzeitbeschäftigungen für Ältere. Ein gleitender Übergang in den Ruhestand sei besser als ein "fallbeilartiges Ausscheiden".

Der Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, hatte die Rente mit 67 unlängst hingegen als "fatale sozialpolitische Fehlentscheidung" kritisiert. Die Rente mit 67 bestrafe diejenigen "mit massiven Leistungskürzungen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen", so Peters.

Dabei betrage nach Eigenangaben des Ministeriums der maximale Dämpfungseffekt auf die Beiträge 0,5 Prozentpunkte im Jahr 2029. Es sei geradezu absurd, deswegen einen gesellschaftlichen Großkonflikt vom Zaune zu brechen, sagte Peters. "Zudem steht die Entscheidung im krassen Gegensatz zur ablehnenden Meinung der breiten Mehrheit in der Bevölkerung." Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer empfänden die Rente mit 67 als eine gegen sie gerichtete Entscheidung, sagte der Gewerkschafts-Chef.

Statt einer pauschalen Anhebung der Altersgrenzen forderte Peters eine flexible und sozial akzeptable Ausgestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Dazu habe die IG Metall "Alternativen und Kompromissangebote" vorgelegt. Er bedauere es außerordentlich, dass "nichts" davon Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden habe. "Offensichtlich glaubt die Große Koalition, aufgrund ihrer parlamentarischen Mehrheit nicht mehr auf die Arbeitnehmer zugehen zu müssen. Viele Menschen empfinden das als Ignoranz einer Regierung, die sich weit von den Ängsten und Hoffnungen der Menschen entfernt hat."

Am 30-03-2007

"Verfassungsrechtliche Bedenken"

Die Pläne der Bundesregierung zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG stoßen im Bundesrat auf scharfe Kritik. Der vorgelegte Gesetzentwurf trage "den Interessen der Länder nicht Rechnung", kritisierte die Länderkammer am 12. Oktober in einer Stellungnahme zu der Vorlage. Eine "Privatisierung in dieser Ausgestaltung würde die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele stark behindern" und zu erheblichen Haushaltsrisiken für den Bund und die Länder führen. Zudem erhob der Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Die Bundesregierung möchte, dass sich der Bund von bis zu 49 Prozent seiner Anteile trennt. Das rund 34.000 Kilometer lange Streckennetz bleibt zwar in Hand des Bundes, allerdings darf die Bahn das Netz zunächst für 15 Jahre bewirtschaften und bilanzieren.

Der Bundesrat bemängelte, dass der Gesetzentwurf von den Zielen der Bahnreform einseitig das Interesse der Deutschen Bahn AG an einer starken Marktposition berücksichtige. Zugleich forderte die Länderkammer eine Stärkung der Eigentümerrechte des Bundes.

Bundesrat: Steigende Preise, Streckenstilllegungen

Daneben verwies der Bundesrat darauf, dass die Länder aufgrund ihrer Verantwortung für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs durch den Regierungsentwurf erheblich betroffen seien. Risiken ergäben sich etwa infolge der "wachsenden Gefahren durch steigende Trassen- und Stationspreise" und betriebswirtschaftlich bedingte Streckenstilllegungen.

Die Qualität überwiegend vom Nahverkehr genutzter Strecken werde durch die Vorlage "nicht hinreichend gesichert". Eine Privatisierung der Bahn dürfe aber nicht "zu Lasten des Nahverkehrs und der Länderhaushalte gehen".

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) verteidigte in der Debatte die Vorlage als verfassungsgemäß. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Konzern im mehrheitlichen Eigentum des Bundes bleibe. Auch bleibe das "Eigentum an den Infrastrukturen" zu hundert Prozent beim Bund. Die "Grundanlage des Gesetzes" bestehe darin, dass die Bahn verpflichtet werde, mit 2,5 Milliarden Euro jährlich die Qualität des Netzes sowohl im Fern- als auch im Regionalbereich zu erhalten. Dabei sei darüber zu diskutieren, "wie wir das so regeln, dass es für die Länder akzeptabel ist".

Am Erhalt der Qualität "sowohl in der Fläche als auch auf den Fernnetzen" hätten auch das Bundeskabinett und die Bundestagsfraktionen ein "essentielles Interesse", sagte der Minister. Man werde eine Lösung finden, den Verkehr auf dem regionalen Netz "weiter in hoher Qualität" zu sichern.

Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Karl-Heinz Daehre (CDU), sagte, für die Länder sei entscheidend, "dass Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes garantiert werden". Er verwies darauf, dass nur die Bundesregierung und der von der Bahn bestellte Gutachter die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelung bescheinigten. Die anderen fünf vorliegenden Gutachten hätten ebenso wie die Justizminister der Länder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.

Auch gebe es keine Gewähr dafür, dass die Regionalnetze so erhalten bleiben, wie die Länder dies wünschten, bemängelte Daehre. Auch gebe es keinen Schutz davor, "dass steigende Stations- und Trassenpreise die Kaufkraft der Nahverkehrsmittel entwerten". Daehre betonte: "Wir können die Zustimmung nicht geben, solange noch erhebliche Bedenken bestehen, dass die gewählte Form der Teilprivatisierung den Anforderungen des Gemeinwohls nicht gerecht wird."

"Bundesrat verpasst Weichenstellung für bessere Verkehrspolitik"

Das Bündnis "Bahn für Alle" hat die Stellungnahme des Bundesrates kritisiert. "Die Länder fordern keine Abkehr von den Privatisierungsplänen, sondern lediglich eine andere Variante", sagte Carl Waßmuth vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac, einem der 14 Träger des Bündnisses. "Die Länder-Vertreter haben die Chance verpasst, die Weiche umzustellen vom zerstörerischen Privatisierungskurs auf einen Kurs für nachhaltige Verkehrspolitik. Sie versuchen lediglich, das Tempo zu drosseln und zusätzliche Halte einzufügen."

Die Stellungnahme des Bundesrates fordere faktisch die Trennung von Schiene und Betrieb, da die Länderkammer den Einfluss des Bundes aufs Netz erhalten möchte, ohne die Privatisierung grundsätzlich in Frage zu stellen. "Alles, was widersinnig ist an der Bahnprivatisierung, erhält nicht plötzlich dadurch Sinn, dass die Bahn nur zum Teil statt komplett verkauft wird", meint Waßmuth.

Statt einer neuen Debatte über Privatisierungsvarianten brauche es eine vernünftige Basis für eine Entscheidung dieser Tragweite. "Dazu gehört ein echtes verkehrspolitisches Konzept, das den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Dazu gehört eine umfassende Bilanz der Bahn auf Börsenkurs der vergangenen 13 Jahre, die die Deutsche Bahn AG und Verkehrsministerium dem Parlament bisher verweigert haben", sagte Waßmuth.

Am 12-10-2007

Plus 6,5 Prozent

Auf die Autofahrer kommen im neuen Jahr höhere TÜV-Gebühren zu. Der Unions-dominierte Bundesrat billigte am 20. Dezember in Berlin einen entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums unter der Bedingung einiger Änderungen, die unter anderem den vorbeugenden Verkehrsunterricht betreffen. Danach steigen die Gebühren um durchschnittlich 6,5 Prozent. Davon betroffen sind sowohl die regelmäßige Hauptuntersuchung als auch die Abgasuntersuchung. Auch die Gebühren für die Führerscheinprüfung steigen der Verordnung zufolge. Je nach Pkw-Klasse erhöhen sich die Gebühren für die Hauptuntersuchung um 1,70 Euro bis 4,60 Euro. Die Gebühren für die Abgasuntersuchung steigen bei Autos mit Benzinmotor um maximal 2 Euro. Für Diesel-Pkw wird sie um bis zu 6 Euro teurer. Die Gebühr sinkt hier allerdings für den Fall, dass das Fahrzeug mit einem "on-board-Diagnose-System" ausgestattet ist. Für benzingetriebene Fahrzeuge reduziert sich dann die Gebühr um 4,60 Euro und für Diesel-Pkw um 13,80 Euro.

Die theoretische Führerscheinprüfung wird um 60 Cent teurer und soll künftig 9,30 Euro kosten. Die praktische Prüfung für einen Pkw-Führerschein der Klasse B kostet künftig 71,40 Euro und damit vier Euro mehr als bisher.

Am 20-12-2007

Zwei mal 330 Euro

Der Unions-dominierte Bundesrat hat den Weg für die Anhebung der Diäten der Bundestagsabgeordneten frei gemacht. Die Länderkammer ließ am 20. Dezember einen Bundestagsbeschluss erwartungsgemäß ohne Einwände passieren. Damit steigen die Diäten der 613 Parlamentarier bis 2009 in zwei Schritten um insgesamt 9,4 Prozent von derzeit 7009 auf dann 7668 Euro im Monat. Zum 1. Januar 2008 sollen sie sich um 330 Euro und Anfang 2009 um weitere 329 Euro erhöhen. Die Mehrkosten für 2008 belaufen sich auf 2,4 Millionen Euro, 2009 kommen weitere 2,4 Millionen Euro hinzu. Seit 2003 waren die Bezüge der Abgeordneten nicht mehr angehoben worden.

Mit der Neuregelung ist eine Absenkung der Altersversorgung verbunden. Pro Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag sollen nur noch 2,5 Prozent der Diäten statt wie bisher 3,0 Prozent als Altersversorgung ausgezahlt werden. Allerdings wird ein Anspruch darauf künftig schon nach einem statt wie bisher nach acht Jahren Parlamentszugehörigkeit begründet.

Die Pension soll zwei Jahre später als bisher, also ab dem 67. Lebensjahr gezahlt werden. Der Höchstsatz des Altersversorgungsanspruchs von nunmehr 67,5 Prozent wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht.

Am 21-12-2007

Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inneren

Die von der großen Koalition geplante Verfassungsänderung zum Bundeswehreinsatz im Inland droht im Bundesrat zu scheitern. Nordrhein-Westfalens FDP-Fraktionschef Gerhard Papke kündigte am Mittwoch (8. Oktober) an, dass die Freidemokraten über ihre Regierungsbeteiligungen in den Ländern versuchen würden, eine Zustimmung im Bundesrat zu verhindern. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, ihre Partei stelle sich "auf allen Ebenen, im Bundestag und Bundesrat", gegen eine Verfassungsänderung, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlauben würde. Für die rot-rote Koalition in Berlin schloss Innensenator Ehrhart Körting (SPD) aus, dass der Senat der geplanten Formulierung zustimmt. Für eine Grundgesetzänderung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Länderkammer verfügen Union und SPD mit ihren Alleinregierungen und gemeinsamen Koalitionen aber seit der Bremer Bürgerschaftswahl 2007 nicht mehr über die dafür notwendigen 46 der 69 Bundesratsstimmen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, seine Partei lehne den "lang gehegten Plan" von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab, "der Bundeswehr Einsatzmöglichkeiten im Innern zu verschaffen".

Papke sagte, es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, Einsätze der Bundeswehr für die innere Sicherheit auszuweiten und diese "zu Hilfspolizisten im Inneren zu degradieren". Roth betonte, die Sicherheit im Inneren sei "aus guten Gründen Aufgabe der Polizei, nicht der Bundeswehr".

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sprach von einem "Entwurf für den Papierkorb, weil es im Bundesrat dafür sowieso keine verfassungsändernde Mehrheit geben wird". Körting kritisierte, die vorgesehene Formulierung mache Fehlinterpretationen möglich, nach denen "eine Pauschalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet erteilt werden soll". Spezialfälle wie Terrorangriffe sollten genau definiert werden.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) begrüßte zwar den Vorschlag, die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren einzusetzen. Dabei sei ein "Initiativrecht des Bundes mit militärischen Mitteln dringend notwendig", sagte Schünemann, betonte jedoch auch: "Ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern - was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr angeht - ist überflüssig."

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion wird Widerstand gegen den Inlandseinsatz der Bundeswehr laut. "Wenn die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in dieser Form ins Parlament einbringt, werden erhebliche Teile der SPD-Bundestagsfraktion Probleme mit dem Text haben", sagte der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD). Der Bund sollte militärische Mittel vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung nicht anordnen können.

Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Veit äußerten sich am Dienstag in der Fraktionssitzung rund 25 SPD-Abgeordnete kritisch zum Inlandseinsatz der Bundeswehr. Die Ausnahme im Grundgesetz müsse ausdrücklich auf die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und zur See begrenzt werden.

Am 08-10-2008

Hans-Josef Fell Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

Der Bundestag ist nach Grundgesetz der Gesetzgeber, zusammen mit dem Bundesrat. ausdrücklich nicht die Bundesregierung, so die grundgesetzliche Gewaltenteilung. Heute wurde im Bundestag das Grundgesetz als großer Glücksfall für die Demokratie gefeiert. Wie derzeit aber die Bundesregierung versucht das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Gesetzgebungsparcours aus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat durchlaufen zu lassen, hat mit dieser im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung nichts mehr zu tun. In Briefen an Bundesrat und Bundestag machte Wirtschaftsstaatsekretär Baake massiven Druck auf Bundestag und Bundesrat Änderungsanträge am Regierungsentwurf zurückzuziehen. Zum Schutze der Interessen der Kohlekonzerne sollen die Vorstellungen der Bundesregierung gegen die Bürgerenergiewende durchgesetzt werden unter Missachtung der demokratischen Spielregeln. Gerade die Novellierung des EEG, das seinen Ursprung nicht in den Häusern der Ministerien hat, sondern der roten und grünen Fraktion entsprang, soll nach der Vorstellung Gabriels bis zum Sommer abgeschlossen sein, möglichst ohne Widerworte durch das Parlament.

Auf die im Umweltausschuss des Bundesrats beschlossenen Änderungsanträge hatte Staatssekretär Baake in der vergangenen Woche mit klarer Ablehnung reagiert. Offenkundig will das Ministerium den Kabinettsbeschluss vom 8. April eins zu eins umzusetzen und dem Parlament seine grundgesetzlich garantierte Gesetzgebungshoheit nehmen. Die heutige Plenumsabstimmung im Bundesrat, in der der Großteil der Änderungsanträge keine Mehrheit fand, war nur noch ein leichtes Aufbäumen gegen Gabriel und Co. Immerhin fand der wichtige Änderungsantrag zur Gleichstellung der EE-/KWK-Eigenversorgung mit industrieller Eigenversorgung mit der EEG-Umlage von 15 Prozent in der Länderkammer eine Mehrheit, ebenso der Antrag zur grundsätzlichen Befreiung von kleineren Eigenstromanlagen von der EEG-Belastung. Auch wurde dem Antrag zur Stichtagsregelung für Windkraftanlagen zum 1. Januar 2015 mehrheitlich zugestimmt. Dies ist wichtig, abzuwarten bleibt aber, ob diese für die Bürgerenergiewende existenziellen Änderungen Bestand haben. Der Bundesrat ist in der EEG Novelle nicht zustimmungspflichtig und muss nun hoffen, dass seine Vorschläge auch vom Bundestag übernommen werden.

Ausgerechnet am Tage der heutigen Grundgesetzfeier ist es besorgniserregend den Zustand unserer Demokratie zu sehen, wie die Regierung bei der EEG-Novelle versucht dem Parlament den grundgesetzlich festgelegten Gesetzgebungsauftrag zu entziehen. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Kraft hat bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Daher wird es jetzt darauf ankommen, dass der Bundestag noch die entscheidenden Änderungen einbaut und Gabriels Kehrtwende beim EEG nicht einfach abnickt.

Am 23-05-2014