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Petition für verpflichtende Elementarschadenversicherung

Bürgerwillen ernst nehmen

Jeder Bürger hat das (Grund)Recht und die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese so genannten Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch gesellschaftlich relevante Probleme. Beides trifft auf eine Petition zu, mit der Bürger fordern, dass alle Eigentümer von Gebäuden per Gesetz verpflichtet werden müssen, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen. Der Petitionsausschuss des Bundestages, der sich aus Mitgliedern aller Bundestagsfraktionen zusammensetzt, unterstützt die Forderung. Der Ausschuss hat jetzt beschlossen, besagte Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu übergeben. „Die Verbraucherzentrale Sachsen, die sich auch seit vielen Jahren für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden einsetzt, fordert von der Politik, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen“, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Bürgerbegehren zeigt, dass - anders als es die Versicherungswirtschaft gern darstellt - eine Versicherungspflicht nicht auf breite Ablehnung in der Bevölkerung stoßen würde. „Gleiches haben die Verbraucherzentralen in vielen persönlichen Beratungsgesprächen wie auch in Umfragen festgestellt“, informiert Heyer. „Die Menschen wissen, dass Versicherungen eigentlich dazu da sind, Existenzrisiken abzusichern.“ Viele Bürger mussten jedoch seit dem Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 mehrfach die Erfahrung machen, dass sie sich nicht oder nicht ausreichend gegen Naturgefahren versichern können. Vielfach erhalten sie gar kein Angebot oder ein solches, welches sie nicht bezahlen können. Dies hat die letzte Studie der Verbraucherzentrale Sachsen zum Vertragsabschlussverhalten der Versicherer, welche Ende 2013 veröffentlicht wurde, bestätigt. Nur mit einer gesetzlichen Versicherungspflicht können diese Probleme aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen gelöst werden.